| Die Entwicklung der POLIZEI und GENDARMERIE nach dem Zusammenbruch der Monarchie. zusammengestellt von Gerhard Salzinger |
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Aus persönlichem Interesse setzte ich mich zum Thema "Österreichische Zeitgeschichte" im Universitätslehrgang für Politische Bildung im Schloß Hofen in Lochau, mit dem Bereich Polizei und Gendarmerie auseinander. Aus einer Fülle verschiedenster Literatur habe ich mir interessant erscheinende Artikel zusammengefaßt. Er gibt einen Einblick in die vielschichtigen Tätigkeiten der Polizei und Gendarmerie der damaligen Zeit, die Schwierigkeiten des österreichischen Volkes nach dem Zusammenbruch, wie gesellschaftliche Umschichtung, soziale Not, Angst vor gewalttätigen Randgruppen, weitreichende Kriminalität und beängstigende Gewaltbereitschaft in verunsicherten Bevölkerungsgruppen. Bemerkenswert scheinen mir einige Parallelen zum heutigen Beamtentum, wie z.B. die strenge Beamtenhirarchie, die offensichtlich aus der Monarchie übernommen worden ist und auch heute noch in gewisser Weise ihre Blüten treibt.
Ordnungsmacht POLIZEI In den Tagen des Umsturzes und Zusammenbruches der Monarchie wurde die Polizeidirektion Wien, bis dahin eine k.k. Sicherheitsbehörde, in eine sicherheitspolizeiliche Einrichtung der Republik Deutsch-Österreich umgestaltet. Reg. Rat Johann SCHOBER, Chef der Staatspolizei, der bereits am 25.6.1918 vom Kaiser zum k.k. Hofrat und Leiter der Polizeidirektion Wien ernannt worden war, hatte der provisorischen Nationalsversammlung sofort nach ihrer Zusammenkunft seine Dienste zur Verfügung gestellt. So wurde SCHOBER mit 30.11.1918 zum Präsidenten der Polizeidirektion Wien ernannt und 3 Tage später wurde ihm die Leitung des gesamten öffentlichen Sicherheitsdienstes (Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit) übertragen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Sicherheitswache der Polizeidirektionen und die Gendarmerie die einzigen Kräfte im Staate, auf die sich die Regierung verlassen und berufen konnte. Stadtschutzwache - Bahngendarmerie Aufgrund der nach dem Umsturz herrschenden ungünstigen Sicherheitsverhältnisse wurde über Antrag des Polizeipräsidenten SCHOBER eine öffentliche Wache eingerichtet. Sie wurde zur Überwachung von öffentlichen Gebäuden, Lebensmittellagern und -transporten, sowie Eisenbahn- und Industrieanlagen eingesetzt. Die Bahnhöfe glichen Heerlagern: Truppenteile die vielfach ohne Führung und Betreung sowie insgesamt 800.000 Kriegsgefangene die mit Eisenbahnzügen ins Land zurückkehrten. So mußten die Stadtschutzwachen im Einvernehmen mit der "russischen Mission" die Rücktransporte der russischen Kriegsgefangenen einleiten und überwachen. Die Gendarmerie wurde ebenfalls herangezogen und entstand das "Gendarmeriedetachement für den verschärften Sicherheitsdienst auf den Wiener Bahnhöfen" später "Bahngendarmeriekommando" genannt. Personalstand: Im Jahre 1919 hatte die Wiener Polizei einen Stand von 4.500 Mann. Bis zum Ende der 20iger Jahre wurde sie bis auf 10.000 Mann aufgestockt. Es wurden Angehörige des Heeres übernommen - und Bauernburschen, die sogenannten "Mistelbacher", neu aufgenommen. Ca. 70% der Wiener Polizei waren Zuwanderer aus den Bundesländern (NÖ., Stmk.m Bgld., Ktn.,). Von Polizeipräsident SCHOBER wurde für Polizeibeamte in Mistelbach ein Erholungsheim eingerichtet. Bei zahlreichen Amtshandlungen sind Polizeibeamte zum Teil provozierend als "Mistelbacher" angesprochen worden, was soviel bedeutete wie "der Zuagraste Wiener nach Mistelbach". Reformen: Der gesamte veraltete Polizeiapparat war reformierungsbedürftig. Es waren Mängel in der Polizeiorganisation allgemein festzustellen, wie z.B. Doppelgleisigkeit zwischen den verschiedenen Abteilungen, insbesonders zwischen Sicherheitswache und Kriminalbeamten, kein effektives Informationssystem zwischen den Polizeidirektionen und den Wachzimmern sowie Fehlen neuer Einrichtungen. Der wesentliche Reformgedanke des Polizeipräsidenten SCHOBER galt der Fürsorge. Dies zeigt die Schaffung neuer Sachgebiete wie Schutzaufsicht, insbesonders über die bedingt entlassenen und bedingt begnadigten Sträflinge, Bekämpfung des Alkoholismus und Fürsorge für Trunkgefährdete, Lebensmüde oder Fürsorge in Notstandsfällen. In der neuen Einrichtung des "polizeilichen Jugendheimes" wurden in den Jahren 1918 - 1929 insgesamt 9.699 verlassene Kinder und Jugendliche aufgenommen. Eine weitere neue Institution war die Unterkunftsstätte für obdachlose Frauen und Mädchen, die in den ersten 5 Jahren insgesamt 14.633 Personen vorübergehend Unterkunft gewährte. Polizeiagenten - Kriminalpolizei: Das Korps der Kriminalbeamten, bis 1919 "Polizeiagenten" genannt, sollte an Bedeutung und Schlagfertigkeit gewinnen. Bisher waren die Polizeiagenten zwar zum Außendienst, aber mehrfach zum Innendienst und Hilfsleistungen wie Telegraphendienst, Anmeldedienst, Manipulationsarbeiten, Kanzlei- und Schreibarbeiten und dgl. herangezogen und verwendet worden. Von diesen Hilfsdienstleistungen wurden sie nun befreit um ausschließlich Exekutivdienst zu versehen und sich vorwiegend mit der Bekämpfung des Verbrechertums befassen zu können. Um das Niveau zu heben wurden die Aufnahmekriterien in das Kriminalbeamtenkorps drastisch verschärft. In weiterer Folge wurde die Kategorie der "leitendenen Kriminalbeamten" geschaffen. Die ca. 800 Kriminalbeamten wurden mit den damals modernsten Waffen, den sogen. Steyr- und Bayardpistolen ausgestattet. Verkehrspolizei: Mit der Motorisierung und Modernisierung des öffentlichen Verkehrs war die Polizei vor neue Aufgaben gestellt. Die Verkehrsüberwachung war gesetzlich noch nicht festgeschrieben. Es mußte bis im Jahre 1929 das erste Kraftfahrgesetz in Kraft getreten war, improvisiert werden. Aus dem Stand der Sicherheitswache wurden Beamte für eine sogen. "Verkehrsbrigade" die zur Verkehrsregelung eingeteilt wurde, sowie Beamte für die Verkehrskontrolle abkommandiert. Bevor sie überhaupt ihren Dienst antreten konnten, wurden sie zu Studienzwecken in andere Großstädte entsendet. Disziplinarverordung: Eine streng autoritäre Disziplinarverordnung wurde 1922 erlassen. Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens war vorgesehen bei:
Außerdem waren Gehorsamsverweigerung und achtungswidriges Verhalten gegenüber Vorgesetzten als schwere Disziplinarvergehen zu werten. Offenbar war diese gravierende Reform der Disziplinarverordnung notwendig, um die anarchistisch bzw. kommunistisch orientierten Sicherheitswachebeamten einzubremsen, da diese bereits 1919 Kritik an der "Selbstherrlichkeit führender Polizeibeamten" geübt hatten. Aus der Chronik: Bedeutsame Ereignisse sowie kriminalpolizeiliche Fälle die in den ersten Jahren der 1. Republik den Einsatz der Polizei erforderten: Putschversuche der Kommunisten / Massenkundgebungen / Aufmärsche der Heimwehren und des Republ. Schutzbundes / Zusammenstöße zwischen Volkswehrsoldaten und Gendarmen / Plünderungen / Attentate und Attentatsversuche / Hungerdemonstrationen / Sprengungen / Demonstrationen und Schießereien / Überfälle auf Personen / fingierte Attentate / politische Wirtshausraufereien / Entführungen / antisemitische und regierungsfeindliche Demonstrationen / kommunistischer Fememord. Bis zum Jahre 1933 wurden bei insgesamt 234 politischen Gewaltanwendungen 15 Polizeibeamte getötet und 159 zum Teil schwer verletzt. Die häufigsten Kriminalfälle waren Diebstähle von Lebensmittel und Bedarfsgegenständen / Militärbefreiungsschwindel / Amtsbestechung / Lieferungsschwindel / Wucher von Bedarfsartikeln / Fälschung von militärischen Urkunden / Geldfälschung / Schleichhandel / Luftgeschäfte (Betrug) und der sogen. Kettenhandel (eine besondere Form des Wuchers) / falsche Militärpersonen die polizeiliche Amtshandlungen wie Hausdurchsuchungen und Verhaftungen durchführten. Erst ab dem Jahre 1923 war ein Rückgang der Kriminalität festzustellen. 1. Internationaler Polizei-Kongreß in Wien:
Die BUNDESGENDARMERIE: Die k.k. Gendarmerie, die seit 1849 als militärisch organisierter und unter militärischem Kommando stehender Wachkörper eingerichtet war, wurde in den Tagen des Umbruches in einen "uniformierten, bewaffneten und nach militärischem Muster organisierten Zivilwachkörper" umgewandelt. Die Landesgendarmeriekommandos wurden den Landeshauptmännern unterstellt - aber in oberster Instanz fungierte das Staatsamt für Heereswesen, bzw. ab 1920 mit der Bezeichnung "Bundesgendarmerie", das Bundesministerium für Inneres. Zum ersten Gendarmeriezentraldirektor wurde der Gendarmerie-Offizier Dr. Friedrich GAMPP ernannt, der sich schon während des Krieges durch sein Organisationstalent in "Russich-Polen" verdient gemacht hatte.
Durch das Gendarmerie-Gesetz vom 27.11.1918 wurden die Gendarmeriebeamten pragmatisiert und der sogen. Beamtencharakter zuerkannt. Dies bedeutete, daß sie als staatliche Organe, nicht wie bisher als Diener behandelt werden durften, sondern als vollwertige Beamte anerkannte und in die Rangklassen der Staatsbeamten eingereiht wurden. Ein Jahr später wurden neue Chargengrade und Gradeabzeichen eingeführt: Probegendarm - Gend. Patrouillenleiter - Gend. Postenleiter - Gend. Bezirksleiter - Gend. Wirtschaftsoffizial II. Klasse - Gend. Wirtschaftsoffizial I. Klasse - Gend. Abteilungsinspektor - Gend. Wirtschaftskommissär - Gend. Oberinspektor II. Klasse - Gend. Oberinspektor I. Klasse - Gend. Wirtschaftsoberkommissär - Gend. Wirtschaftsrat - Gend. Wirtschaftsinspektor - Gend. Landesdirektor - Gend. Zentraldirektor. Personalstand: Die Gendarmerie hatte im Jahre 1918 auf dem Gebiet der Republik Österreich (ohne Burgenland) 86 Offiziere und 3.226 Mann. Durch Neuaufnahmen zählte die Gendarmerie Ende 1919 bereits über 11.000 Mann. Aufgaben in den ersten Monaten:
Verkehrsdienst: Die Staubplage hatte damals den Bewohnern jener Ortschaften, die entlang wichtiger Hauptverkehrsstraßen gelegen waren, große Unannehmlichkeiten bereitet. Deshalb wurde in einem Erlaß einer Landesregierung im Jahre 1927 angeordnet, an Samstagen, ab 12.00 Uhr und an Sonntagen, ab 07.00 Uhr früh bis nach Eintritt der Dunkelheit die Ortseingänge der an wichtigen Durchzugsstraßen gelegenen Ortschaften mit einem Gendarmeriebeamten zu besetzen. Laut Dienstanweisung hatte der Gendarmeriebeamte mit einer laut tönenden Signalpfeife ausgerüstet, am Ortseingang durch "Hochheben der Hand" und gleichzeitigem Zuruf "Ortschaft, langsam fahren!" Geschwindigkeitsexzessen vorzubeugen. Es war auch Vorsorge zu treffen, daß Kraftfahrzeuge nicht irrigerweise anhalten, was "Anlaß zu Stauungen und zu Äußerungen des Mißvergnügens" seitens einzelner Lenker geben könnte. Abschließend möchte ich nochmals auf die Reformen des Polizeipräsidenten SCHOBER zurückkommen, die er in Richtung "Fürsorge" getätigt hat. Gerade dieser soziale Aspekt der Arbeit von Polizei und Gendarmerie steht im Widerspruch zum heutigen Selbstverständnis der Beamten der öffentlichen Sicherheit. Heute engagieren sich gemeinnützige Vereine, ehrenamtliche Institutionen und Sozialarbeiter in diesen Problembereichen und bauen zum Teil sogar ein gewisses Feindbild zur "POLIZEI" auf. Hätte sich das soziale Gewissen und Verantwortungsbewußtsein der Beamten der öffentlichen Sicherheit, im Sinne des Polizeipräsidenten SCHOBER durch die Jahre hindurch angehalten, so könnten sie heute, in einer Zeit, die wieder durch vielschichtige soziale Probleme geprägt ist, vermehrt mit den Sozialinstitutionen Hand in Hand arbeiten, eben "ZUM WOHLE DER BÜRGER".
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