DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESGENDARMERIE |
Am 8. Juni 1849 setzte Kaiser Franz Josef I. seinen Namenszug auf ein ihm vom Innenminister Dr. Alexander Freiherr von Bach unterbreitetes Dokument, das zur Geburtsurkunde der österreichischen Gendarmerie werden sollte. Feldmarschall-Leutnant Johann Freiherr Kempen von Fichtenstamm, einer der fähigsten Generale und Organisatoren, wurde beauftragt, den organisatorischen Aufbau des Korps zu vollziehen und dessen Leitung zu übernehmen. Es entsprach den Anschauungen der damaligen Zeit, daß die neu geschaffene Einrichtung nur ein militärischer Wachkörper sein konnte, der ein Teil der bewaffneten Macht zu sein hatte. Nach französischem Vorbild, den Gens d'armes, das die meisten europäischen Staaten zur Zeit der Napoleonischen Feldzüge kennengelernt hatten, gab man dem Wachkörper den Namen »Gendarmerie«. Feldmarschall-Leutnant Freiherr von Fichtenstamm widmete sich mit Feuereifer der ihm übertragenen Aufgabe. Durch Anlegung eines strengen Maßstabes bei der Auswahl der Gendarmen aus den Reihen der Armee war er von Anfang an bemüht, nur einwandfreies Personal in das Korps aufzunehmen. Bis zum Jahre 1850, in dem das erste Gendarmeriegesetz erlassen wurde, vollzog sich die vorgesehene Aufstellung von insgesamt 16 Gendarmerieregimentern. Während die Gendarmerie für die Behörden sehr schnell unentbehrlich geworden war, begegnete sie bei der Bevölkerung anfänglichem Mißtrauen. Da sich aber erwies, daß die Gendarmerie die bestehende Rechtsunsicherheit äußerst wirkungsvoll zu bekämpfen verstand, größte Objektivität beobachtete und in ihren Reihen eine straffe Disziplin herrschte, kehrte sich das Mißtrauen bald ins Gegenteil um. Gendarmeriegesetz 1876 Mit dem Gendarmeriegesetz vom Jahre 1876 wurde den geänderten politischen Verhältnissen Rechnung getragen. Die aus dem Militärverband herausgelöste Gendarmerie bildete nunmehr einen eigenen, militärisch organisierten Wachkörper. Bei der Leistung des Sicherheitsdienstes unterstand sie den k. k. politischen Bezirks- und Landesbehörden, in personellen, ökonomischen und administrativen Angelegenheiten sowie bezüglich der Dienstkontrolle hingegen ihren eigenen militärischen Vorgesetzten. Letzte Instanz war in jeder Hinsicht das k. k. Ministerium für Landesverteidigung. Mit diesem Gendarmeriegesetz, das vom Gendarmeriegesetz vom 25. Dezember 1894 abgelöst wurde, begann für das Korps eine Periode ruhiger und steter Entwicklung, die erst durch den Weltkrieg unterbrochen werden sollte.Mit dem Zusammenbruch der Mittelmächte und dem Zerfall der Donaumonarchie endete Österreichs Geschichte als habsburgische Großmacht. Völlige Umgestaltung Die völlige Umgestaltung der staatlichen und verfassungsrechtlichen Verhältnisse in Osterreich brachte auch eine entscheidende Veränderung der Organisation der Gendarmerie mit sich. Bereits wenige Tage nach Ausrufung der Republik wurde sie durch das Gendarmeriegesetz vom 27. November 1918 in einen uniformierten militärisch organisierten Zivilwachkörper umgewandelt, der zunächst die Bezeichnung »Gendarmerie der Republik Deutsch-Österreich« und ab dem Jahre 1920 die Bezeichnung »Österreichische Bundesgendarmerie« erhielt. Die Gendarmerie erwies sich in jener Zeit, als das staatliche Gefüge der jungen Republik sich erst zu konsolidieren begann, als eine der wenigen Einrichtungen, die in der Hand verantwortungsbewußter Männer verläßlich funktionierte. An dieser Stelle muß besonders an die aufopferungsvollen und verlustreichen Einsätze von Gendarmen während des Kärntner Abwehrkampfes und anläßlich der Eingliederung des Burgenlandes in den Staatenverband der Republik Osterreich hingewiesen werden. Beachtlicher Aufbau, weltweiter Ruf In den Jahren der Ersten Republik begann neben der wirtschaftlichen Genesung des Staates allmählich ein beachtlicher Aufbau der Bundesgendarmerie, deren Ruf schließlich in die ganze Welt drang. Viele Staaten wandten sich an Österreich, wenn es galt, in ihrem Lande eine gut organisierte und schlagkräftige Sicherheitsexekutive aufzubauen oder Erfahrungen auf diesem Gebiete zu sammeln. So wurde beispielsweise Gendarmeriegeneral Hofrat Edmund Heidenfeld im Jahre 1925 zur Reorganisation der bulgarischen Polizei nach Sofia und im Jahre 1929 zur Durchführung ähnlicher Aufgaben von der türkischen Regierung nach Ankara berufen. Gendarmeriegeneral Karl Schindler begab sich 1930 nach China, um als fachmännischer Berater beim Aufbau einer Gendarmerie in der Provinz Tschekiang mitzuwirken. Studienkommissionen aus Bulgarien, Jugoslawien, der Türkei, Holland; China und Japan sind nach Osterreich gekommen, um die Organisation, die Ausbildung und den Dienstvollzug der österreichischen Gendarmerie zu studieren.Als die Republik Osterreich im März 1938 schließlich einer Okkupation durch das nationalsozialistische Deutschland zum Opfer fiel, sollte auch die österreichische Bundesgendarmerie zu bestehen aufhören. Behördenüberleitungsgesetz vom 20. Juli 1945 Mit dem Sieg der Alliierten Mächte im Zweiten Weltkrieg erlangte Osterreich wieder seine Eigenständigkeit. Die Gendarmerie wurde durch das Behördenüberleitungsgesetz vom 20. Juli 1945 wieder ins Leben gerufen. Gendarmen aus der Zeit der Ersten Republik, die der Aufruf zu einem Beginn erreichen konnte, und beherzte junge Männer, die sich freiwillig meldeten und als Hilfsgendarmen eingestellt wurden, nahmen ihren Dienst auf. Ihnen konnte damals nichts geboten werden, was ihren Beruf finanziell erstrebenswert gemacht hätte; ihnen winkte nur harter und gefahrvoller Dienst unter straffer Disziplin. Was den Gendarmen aber bald in reichem Maße zuteil wurde, waren Anerkennung und Vertrauen der Bevölkerung. Dieses positive Urteil wog alles auf und gab Rückhalt in den unzähligen kritischen Situationen dieser Zeit.Erst später, nach Überwindung des ärgsten Notstandes im Staate, konnte der Wiederaufbau der Gendarmerie zügiger in Angriff genommen werden. Die Gendarmerieführung stellte an die Spitze aller Maßnahmen die Intensivierung einer umfassenden Schulung der Beamten in den nach 1945 wieder in Kraft tretenden österreichischen Rechtsvorschriften sowie den Dienstvorschriften. Daneben wurde versucht, die äußerst dürftige und improvisierte Ausrüstung und Ausstattung allmählich zu verbessern, was in Anbetracht des allgemeinen Mangels mit größten Schwierigkeiten verbunden war. Aber auch die Tatsache, daß Osterreich, wenn auch de jure wieder ein selbständiger Staat, von fremden Mächten besetzt blieb und von Demarkationslinien durchtrennt war, behinderte die Bemühungen um den Wiederaufbau der Gendarmerie. Dennoch gelang es in zäher und unermüdlicher Arbeit, sie zu einem beachtlichen Faktor staatlicher Ordnung zu entwickeln. Gendarmerie-Alarmeinheiten Das Fehlen eines Heeres wies auf die Notwendigkeit größerer einsatzfähiger Reserven hin. Im Juni 1951 erfolgte daher in den westlichen Bundesländern die Aufstellung von eigenen Gendarmerie-Alarmeinheiten, später B-Gedarmerie (Bereitschaftsgendarmerie) genannt. Diese B-Gendarmerie bildete nach Abschluß des Staatsvertrages und nach dem Abzug der Besatzungstruppen den Kader für das neue österreichische Bundesheer.Dank der klugen Staatsführung wurde eine Stabilisierung der innerstaatlichen Verhältnisse und ein wirtschaftlicher Aufschwung erzielt, der einen großzügigen und zielstrebigen Ausbau der Bundesgendarmerie gestattete. Unter sorgfältiger Planung und zielführendem Einsatz der vorhandenen Mittel konnte ein Wachkörper geschaffen werden, der in jeder Hinsicht den Anforderungen der Gegenwart entspricht. Die Entwicklung beschränkte sich aber nicht nur auf äußerlich erkennbare Neuerungen auf dem Gebiet der Technik Motorisierung und Spezialisierung im vielschichtigen Bereich des Dienstes, sondern umfafßte auch die Ernennung des geistigen Standortes der Gendarmerie als Träger staatlicher Autorität in der Gesellschaft von heute. Die österreichische Bundesgendarmerie in der Zweiten Republik ist kraft der Gesetze als uniformierter Wachkörper eingerichtet. Unter der Leitung des im Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, eingerichteten Gendarmeriezentralkommandos, dem ein leitender Gendarmeriebeamter im Rang eines Gendarmeriegenerals vorsteht, versieht sie mit acht Landesgendarmeriekommanden 90 Bezirksgendarmeriekommanden und derzeit knapp 1000 Gendarmerieposten in jenem Teil des Bundesgebietes, der nicht Polizeibehörden zugewiesen ist, den Sicherheits- und Exekutivdienst. Wirkungsbereich Über 82.300 km2 des Staatsgebietes mit einer Bevölkerungszahl von mehr als 4,700.000 Einwohnern umfassen den Wirkungsbereich der Bundesgendarmerie. Gering erscheint gegenüber diesen Zahlen die Anzahl von etwa 12.000 GendarmeriebeamtInnen. Entsprechend den bestehenden höheren und mittleren Führungsaufgaben sowie dem Vollzugsdienst unterteilt sich die Gendarmerie in leitende, dienstführende und eingeteilte Beamte.Die in einem Bundesland aufgestellte Gendarmerie bildet einen dienstlich ökonomisch und administrativ einheitlichen Körper. Der Stab der einzelnen Landesgendarmeriekommanden befindet sich jeweils in der Landeshauptstadt bzw. am Sitz des Amtes der Landesregierung. Die Führung der Landesgendarmeriekommanden obliegt leitenden Beamten im Range eines Brigadiers. Zur Besorgung der Führungsaufgaben des Landesgendarmeriekommandos dienen eine Stabsabteilung mit einer entsprechenden Anzahl von leitenden, dienstführenden und eingeteilten Gendarmeriebeamten sowie Vertragsbediensteten. Jedes Landesgendarmeriekommando verfügt darüber hinaus über eine Kriminalabteilung, eine Verkehrsabteilung, eine technische Abteilung und eine ökonomisch-administrative Abteilung. Zur Heranbildung des Gendarmerienachwuchses steht schließlich jedem Landesgendarmeriekommando eine Schulabteilung zur Verfügung. Am Sitze jeder Bezirksverwaltungsbehörde besteht ein Bezirksgendarmeriekommando, dem die im Bezirk liegenden Gendarmerieposten unterstellt sind. Als Kommandanten der Bezirksgendarmeriekommanden fungieren leitende Gendarmeriebeamte, auf den Gendarmerieposten sind es Dienstführende. Am 1. Mai 1993 wurden die Bezirksleitzentralen neu eingerichtet. Die neu strukturierten BGKs gliedern sich in drei Referate: Organisation und Verwaltung; Verkehr und Einsatz sowie Kriminaldienst. Bei der Führung des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Landesgendarmeriekommanden den Sicherheitsdirektoren, die Bezirksgendarmerieposten den Bezirksverwaltungsbehörden unterstellt. Die Leitung der Gendarmerie in ihren inneren Angelegenheiten obliegt ausschließlich ihren eigenen Organen. Im Rahmen der Organisation des Gendarmeriekorps verdient eine besondere Einrichtung, die Gendarmeriezentralschule, erwähnt zu werden. Diese, in Mödling / Niederösterreich errichtete Schule, ist das Ausbildungszentrum für die Führungskräfte und jene Beamten der Bundesgendarmerie, die für Spezialdienste vorgesehen sind. Ihre moderne und fortschrittliche Konzeption erweckte wiederholt das Interesse von Experten des In- und Auslandes. Im 150. Jahr erfüllt die Gendarmerie in Osterreich den unverändert fortbestehenden, durch Verfassung und Gesetz erteilten Auftrag, für Ordnung, Ruhe und Sicherheit zu sorgen. In der Erfüllung dieses Auftrages haben seit dem Jahre 1945 - 202 Gendarmen ihr Leben lassen müssen. Daß die Gendarmerie ihrer Aufgabe gerecht werden und sich ihre Einheit und Eigenständigkeit erhalten konnte, war nur möglich, weil die politischen Kräfte, die Behörden und die Bevölkerung immer wieder von der Notwendigkeit und dem Wert dieser Einrichtung überzeugt werden konnten, vor allem aber, weil von der Gründung der Gendarmerie bis zur Gegenwart die Gendarmen von der Erfüllung ihrer Aufgabe beseelt waren und ihrem Vaterland mit Liebe, Treue und Hingabe, oft bis zur Selbstaufopferung, dienten. Eine besondere Ehrung Eine besondere Ehrung erfuhr die Gendarmerie anläßlich ihres 125jährigen Jubiläums im Jahre 1974, als der die Funktion des Bundespräsidenten ausübende Bundeskanzler in einer Festansprache feststellte, es sei ein gutes Zeichen für die Reife unserer Demokratie, daß die gesamte Exekutive sich in der Bevölkerung größten Respekts und steigernder Sympathie erfreute. Dieser Anerkennung schloß sich der Bundesminister für Inneres mit der Feststellung an, die heutige österreichische Bundesgendarmerie sei wahrscheinlich eine einmalig geglückte Synthese zwischen Tradition und fortschrittlicher Entwicklung. |
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