
Bereits in den frühen 80er Jahren wurde bei der damaligen Gendarmerie Verkehrsabteilung Salzburg mit der Kontrolle von Transporten mit gefährlichen Gütern auf der Straße begonnen.
Der heutige FB 2.4 ist mit 5 Beamten besetzt und vorwiegend für die Organisation und Durchführung Gefahrgutkontrollen im Bundesland Salzburg zuständig. Diese 5 werden von 2 weiteren Beamten der API Anif bei ihrer nicht immer leichten Aufgabe unterstützt. Die Vollziehung dieses Gesetzes ist schon allein wegen der regelmäßig alle 2 Jahre erfolgenden Novellierungen sehr anspruchsvoll und lernintensiv.
Die Beamten sind auf die Kontrolle gefährlicher Güter besonders geschult und haben in ihren Reihen auch drei ausgebildete Strahlenspürer, welche bereits erfolgreich an internationalen Strahlenspürübungen teilgenommen haben.
Kenntnisse auf dem Gebiet „Strahlen“ sind für die Beamten deshalb wichtig, weil der Transport neben allseits bekannten Produkten, wie brennbare Flüssigkeiten, ätzende, explosive oder gasförmige Stoffe eben auch radioaktives Material umfasst.
Das Einsatzgebiet umfasst das ganze Bundesland inklusive der Stadt Salzburg. Die Kontrolle von Gefahrguttransporten ist nicht immer ungefährlich. Nicht selten kommt es vor, dass Lkw-s zur Ladungskontrolle bis auf eine Höhe von über 4 m erklettert, oder Kühltransporte, welche nicht aufgeplant werden können, auf dem Bauch kriechend auf versteckte Gefahrgüter untersucht werden. Hinzu kommen noch die allseits bekannten Verständigungsschwierigkeiten mit Lenkern aus aller Herren Länder.
Der Überwachungsbereich umfasst vorwiegend folgende Rechtsmaterien:
Transport gefährlicher Güter (ADR und GGBG);
Containersicherheitsgesetz
Kraftfahrgesetz und EG-VO auf Einhaltung der Sozialvorschriften
Abfallwirtschaftsgesetz
Güterbeförderungsgesetz
Strahlenschutzgesetz
Stgb – im Hinblick Urkundenfälschung (Schaublätter und Urlaubsbestätigungen, Frachtpapiere).
Auszug aus dem Tätigkeitsbericht:
Pro Jahr werden von der Gefahrgutgruppe an ca. 100 Kontrolltagen ugf. 2000 Lkw genauer unter die Lupe genommen, wobei davon ca. ¾ ungekennzeichnete Transporte kontrolliert werden. Es werden pro Jahr etwa 450 Anzeigen wegen Übertretungen nach ADR/GGBG, ca. 1200 wegen Übertretungen nach Kfg und Güterbeförderungsgesetz und 80 Anzeigen wegen Urkundenfälschungen, -unterdrückungen an die zuständigen Behörden und Gerichte erstattet.
Durch ihr überdurchschnittliches Engagement leisten diese 7 Beamte einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Erhöhung der Verkehrssicherheit.