Neue Tendenzen in der Drogenpolitik |
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Es kann in Österreich als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass es Drogenkonsumenten und Dealer gibt. Und dies schon seit einigen Jahrzehnten. Im Jahr 1965 wurde der erste Jugendliche nach dem damaligen Suchtgiftgesetz verurteilt. Bis dahin fand man Drogenkonsumenten eher unter Medizinern, die Zugang zu Morphinprodukten hatten, aber trotz ihres mehr oder weniger regelmäßigen Konsums unauffällig blieben – sie hatten eine geregelte Arbeit, ein passendes soziales Umfeld, und finanziell gab es auch keine Probleme. Schon 1968 war ein Anstieg der Suchtgiftkriminalität feststellbar. Was lag also näher, als 1969 den ersten Vorschlag zur Entkriminalisierung einzubringen. Es sollte zwischen „Patienten“ und Kriminellen unterschieden werden. Geschaffen wurde der §9a SGG, der die Probezeit und die Wochenration regelte. Die Folgen blieben nicht aus: Das Unrechtsbewusstsein sank rapide. Dealer erkannten sofort ihre Chance und verkauften sich bei der Exekutive und vor Gericht als Eigengebraucher. Diese Entwicklung führte zu einem Anheizen des Missbrauchs. Gleichzeitig geriet die Motivation innerhalb der Polizei ins Wanken: „Wir arbeiten doch nicht für den Papierkorb“, so Polizeibeamte in Deutschland. Heutzutage sind in Österreich 96% der Konsumenten auch Dealer, belegt durch eine aktuelle Studie der Universität Salzburg. Der Gesetzgeber hat sich für den Kranken entschieden. Aber blicken wir ein paar Jahrzehnte zurück: Bereits 1971 hieß es „Helfen statt Strafen“. Amtsärzte jener Zeit waren fachlich überlastet (kaum einer war in der Lage Symptome bei Drogenkonsumenten richtig einzuschätzen), heute sind sie es zeitlich (sie können die Flut der zu Untersuchenden nicht mehr schaffen). Heute weiß man, dass die ärztliche Kontrolle überhaupt nicht klappt. Es kommt gewissermaßen zu einer ärztlichen Fließbandarbeit, die keinen Spielraum für ein Betreuungsgespräch – abgesehen von Einzelfällen – zulässt. Die Gesetzesänderung hatte aber sicher ein – wenn auch vielleicht verstecktes – Ziel: Der „saubere“ Kleindealer wirkt auf die Statistik positiv. 30 Jahre Therapieerfahrung Österreich hat gut 30 Jahre Erfahrung mit Drogentherapie. Das Ergebnis ist ernüchternd. Die Therapiemaßnahmen haben nicht funktioniert. Die Erfolgsquote liegt bei 5-10%. Internationale Untersuchungen besagen, dass die Ausstiegschancen ohne Therapie etwa gleich hoch sind. Was geschieht also? Die Ziele werden umdefiniert. Man spricht jetzt von Suchtbegleitung, Überlebenshilfe, sogar von suchterhaltenden Behandlungsmaßnahmen. Und der Erfolg? Etwa 90% der „Patienten“ konsumieren zusätzlich zur Behandlung weiterhin verschiedene andere Drogen. Momentan befinden sich etwa 5800 Patienten im Methadonprogramm. Ein Ausstiegskonzept gibt es nicht. Nach zehn Jahren kostspieliger Behandlung liegt der Erfolg bei etwa 5%. Die restlichen 95% sind weiter auf harten Drogen, oft zusätzlich zum Methadon. Stichwort Diversion Der Gedanke war grundsätzlich gut. Auf jeden Fall geändert wurde die Statistik, nicht aber die Kriminalität. Die Gefahr bei Vergehen oder Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz erwischt zu werden liegt bei 1:52.000; bei Alkohol im Straßenverkehr liegt sie bei 1:200. Im Jahr 2002 wurde etwa jeder fünfte Angezeigte vom Gericht verurteilt. Komplizierte Dunkelfeldforschung Die Exekutive in Österreich hat sich nie intensiv mit Dunkelfeldforschung befasst. In den Jahresberichten der Suchtgiftzentralstelle wurde lediglich auf den Anstieg der Dunkelziffer hingewiesen. 1970 lag diese bei etwa 30.000. Im Jahr 2002 betrug sie schon 941.000, erforscht mit Hilfe des ÖBIG (öst. Bundesinstitut für Gesundheitswesen). Diese Zahl klingt wahrlich unheimlich. Man versteht darunter all jene Personen, die mindestens einmal im Berechnungsjahr verbotene Drogen konsumiert oder weiter gegeben haben. In Österreich konsumierte verbotene Drogen kosten im Jahr vier Milliarden Euro; zum Vergleich beläuft sich der Erdölimport auf 3,26 Mrd Euro, das Jahrhunderthochwasser kostete etwa zwei Mrd Euro. Der volkswirtschaftliche Schaden durch illegale Drogen lag 2002 bei 12,7 Mrd Euro. Man könnte sich ohne Drogenproblem sozusagen gut sechs Jahrhunderthochwasserkatastrophen leisten. Entwicklungen im Laufe der Zeit Die Sicherheitsexekutive hat heute etwa 10% mehr Personal in der Suchtmittelbekämpfung eingesetzt als vor 30 Jahren. Die Klientel hat aber um das 30fache zugenommen. Noch vor wenigen Jahren waren Drogen im Straßenverkehr kein Thema. Der Staat rüstete gegen Alkolenker hoch und ließ motorisierte Giftler mehr oder weniger außer Acht. Der Grund ist nicht zuletzt im Aufwand der Untersuchungsmethoden zu suchen. Ein Vergleich zeigt es deutlich: Alkotest – es muss der Nachweis vorhandenen Zuckers von einem Stück Würfelzucker gelöst in vier Litern Wasser erbracht werden. Drogentest – ein Stück Würfelzucker gelöst in 4000 Litern Wasser. Erschwerend kommt hinzu, dass Alkohol eindeutig wirkt, illegale Drogen aber immer unterschiedlich. Die Wiener Polizei machte Untersuchungen im Rahmen von Planquadraten und kam zu der erschreckenden Feststellung: auf zwei Alkolenker kommt einer unter Drogeneinfluss. Rechnet man ein, dass nur jeder 45. Drogenkriminelle ermittelt wird, so ist das Risiko wohl nicht besonders hoch. Begleitkriminalität Angenommen, jeder Drogenkriminelle setzt nur ein Delikt pro Woche, so kommt man auf 44 Mio Straftaten pro Jahr. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Delikt bekannt wird, liegt bei 1:2000; die Wahrscheinlichkeit, dann auch noch vom Gericht verurteilt zu werden, bei 1:10.000. Repression Was liegt also näher, als bei der Repression den Hebel anzusetzen. Gemeint ist der berühmte „Schuss vor den Bug“ bei Ersttätern. Nun, die Repression in Österreich hat keineswegs versagt; sie ist nicht geübt worden, zumindest nicht bei Einsteigern. Einfach gesagt ist es so, dass statistisch bis ca. zum 24. Lebensjahr die Justiz dem Drogenkriminellen immer wieder eine Chance gibt (Einstellung des Verfahrens, Zurücklegung, Therapie etc). Dann aber schlägt sie mit voller Kraft des Gesetzes zu – nur dann ist es für einen Ausstieg in der Regel zu spät. Grenzenloses Dilemma In seinem Bericht 1999 kritisiert der Rechnungshof die Personalsituation der Exekutive in der Drogenbekämpfung. Speziell angeschnitten wird hier auch die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität (EBS), die personell und finanziell ihr Dasein am Limit fristete. So ist laut Rechnungshof eine verstärkte Aufklärung nicht möglich. Auch die Niederländer haben ihre liebe Not. Sie wurden in den letzten Jahren von einer Drogenflut überrollt (Containerhäfen, Flughäfen), dass Schmuggler von weniger als einem Kilo Kokain straffrei gestellt wurden. Die Drogen freilich zieht die Behörde ein. Die Schweiz war für neue Ideen schon immer gut. Die Fixerstuben und öffentlichen Heroinabgabestellen sind hinlänglich bekannt. Kürzlich aber startete ein Projekt in Basel. Jeder Schüler, der eine Woche lang nicht kifft (Marihuana raucht), bekommt als Belohnung 100 Franken. Vielleicht ein Anreiz für bislang Drogenfreie, doch mit dem Konsum zu beginnen, um sich dann durch eine Woche Abstinenz ein nettes Taschengeld zu verdienen. Guter Rat ist teuer Es erschiene nach gut 30 Jahren (schlechter) Erfahrung besser, möglichst früh einzugreifen.
Auch bei Alkohol im Straßenverkehr gibt es kein „Helfen statt Strafen“! In der Meinung man habe etwas Besseres geschaffen, wurde das Strafrecht bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Beispiel Propaganda im Internet nach §29 SMG. Sie bleibt völlig unberücksichtigt. Das gesamte Problem ist sicher nicht lösbar, aber entschärfbar. Man muss Jugendlichen Halt geben, denn sie brauchen ihn. Und Halt geben heißt HALT sagen. Natürlich geben Erwachsene durch ihr Verhalten (Alkohol, Tabletten, Nikotin) oft ein schlechtes Vorbild ab. Die Lösung des Problems bzw. dessen Vermeidung hat in der Familie zu beginnen und nicht bei Exekutive. Doch das ist ein anderes Thema.
Klaus HERBERT |
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