Assistenzeinsatz |
von Friedrich DIALER, Divisionär Von Zeit zu Zeit erheben sich Stimmen, auch von manchen Angehörigen des Bundesheeres, die Kritik am AssE üben, wobei die Palette der Argumente vom prinzipiellen Infragestellen bis zum angeblichen Ausbildungsverlust reicht. Gestatten Sie mir einige Bemerkungen aus der Sicht des militärisch Verantwortlichen: Der AssE ist so alt wie die Gendarmerie. Nach dem Revolutionsjahr 1848 sah der Monarch ein, daß es für die Bewältigung interner Sicherheitsprobleme nicht immer zweckmäßig war, reguläres Militär einzusetzen. Man wollte sich aber trotzdem nicht der gesetzlichen Möglichkeit berauben, im Bedarfsfall zur Verstärkung der regulären Sicherheitskräfte, vermutlich aus finanziellen Gründen, normale Truppen heranziehen zu können. Ob die Zusammenarbeit im Anlaßfall durch die Tatsache, daß die Gendarmerie Teil der regulären bewaffneten Macht war, einfacher oder besser war, ist schwer zu beurteilen. Man kann wohl davon ausgehen, daß sie nicht anders war als heute, denn auch in der 1. Republik, als die Organisationsverhältnisse weitgehend identisch mit den heutigen waren, war die Zusammenarbeit problemlos und effizient. Damals wie heute bestand die Exekutive aus gedienten Soldaten, von denen manche nur den Wehrdienst, viele jedoch auch eine längere Dienstzeit im BH hinter sich hatten. Die gesetzlichen Vorschriften, BVG, WG und ADV, regeln die Zusammenarbeit. Wichtig ist, daß die verantwortlichen Sicherheitsbehörden den an der Grenzüberwachung beteiligten Elementen, Bundesgendarmerie, Zollwache und Bundesheer, genaue Verantwortungsbereiche zuweisen und ihre Führungsverantwortung wahrnehmen. Vom Gesetz her könnte es daher keine Probleme geben. Alle Organisationen bestehen aber aus Menschen, die Probleme nicht nur intellektuell, sondern auch emotionell erfassen und deren Handeln von diesen zwei Komponenten maßgeblich beeinflußt wird. Es ist daher nicht gleichgültig, ob jemand dem anderen gegenüber Sympathie empfindet oder innere Ablehnung. So ist es wichtig, daß sich die jeweiligen Kommandanten und Behördenleiter und viele Beamte und Heeresangehörige darunter, auch persönlich kennen, Vertrauen haben und den Arbeitsbereich der beteiligten Organisationen respektieren. Wenn die Wirtschaftlichkeit des militärischen Einsatzes darauf beruht, daß Wehrpflichtige weniger kosten als Beamte, gleichgültig, ob sie Exekutiv- oder Heeresangehörige sind, dann müssen wir verstehen, daß der Soldat nicht freiwillig diese Tätigkeit gewählt hat und wir ihm und seinen Eltern immer wieder erklären müssen, wie wichtig und unersetzlich seine Tätigkeit ist, sonst geht seine Motivation rasch verloren. Im BURGENLAND war das Verhältnis zwischen Exekutive und BH schon immer konfliktfrei und von Wertschätzung und Kameradschaft im besten Sinn des Wortes geprägt. Sicherheitsdirektor, Landesgendarmeriekommandant und Militärkommandant waren und sind in Beratungsgremien gemeinsam mit allen anderen Behördenleitern eingebunden. Unkomplizierte wechselseitige Unterstützung hat immer schon das Verhältnis geprägt. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, daß auch dieser AssE von Anfang an unter einem guten Stern gestanden ist und alle Vernünftigen unter den Beteiligten diesen Einsatz so sehen, wie er eben ist: eine vorübergehende Unterstützung, die dann aufhören wird, wenn es aufgrund fehlender objektiver Notwendigkeit keinen politischen Willen hierzu mehr gibt. Ich darf mit den Worten eines Bezirkshauptmannes schließen, der im Sommer 1991 zu mir gesagt hat: "Ich bin erstaunt und angenehm überrascht, wozu die österr. Beamtenschaft und das Bundesheer in der Lage sind, wenn es darum geht, ein akutes Problem sachlich zufriedenstellend zu lösen. |
Disigned by CHIP © 1997