Königliche Marechaussee Nach Unterlagen des Presse- und Informationsdienstes des niederländischen Verteidigungsministeriums, bearbeitet von Richard Benda. |
Das Polizeiorgan der Streitkräfte der Niederlande, die »Koninklijke Marechaussee« einfach als Militärpolizei abzustempeln wäre unrichtig. Tatsächlich ist die Marechaussee ein Zwitter - in Friedenszeiten mehr Polizei - in Konfliktfällen mehr Militär. Die Ursprünge der Marechaussee sind bei der französischen Gendarmerie (heute Gendarmerie Nationale) zu suchen. Dieses traditionsreiche Korps, dessen Ursprünge bis ins 13. Jahrhundert zurück reichen, war auf Grund eines Gesetzes vom 17. 4. 1798 bereits als eine militärische Einheit mit zivilen Aufgaben festgelegt worden. In den Niederlanden kam es am 4. 2. 1803 durch einen Beschluß der Batavischen Republik zur Gründung eines Gendarmeriekorps analog dem französischen Vorbild. König Wilhelm l. änderte eigenhändig am 26. 10. 1814 die Bezeichnung »Gendarmerie« auf »Marechaussee«, was im weitesten Sinne als »Königliche Reiterei« zu übersetzen ist. Die Marechaussee hatte von Anbeginn zwei Aufgaben: neben der Ausübung polizeilicher Aufgaben zugunsten der Streitkräfte fungierte das Korps als Organ der Landespolizei. Dies ist etwa hundert Jahre lang so geblieben. Wohl gab es in diesem Zeitraum mehr oder weniger wichtige Änderungen in der Organisation, der Stärke, den Befehlsverhältnissen und den Aufgaben. Der Mobilmachungszeitraum von 1914 bis 1918 markierte einen Wendepunkt in der Geschichte der Königlichen Marechaussee. Die Aufgaben zugunsten der Streitkräfte nahmen an Umfang zu. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wurden im Jahre 1918 Militärpolizei- Abteilungen gegründet. Dies sollte zunächst eine Übergangsmaßnahme sein, die aber 1919 mit der Gründung des Korps Polizeitruppen, das später in die Friedensorganisation des Heeres integriert wurde, einen endgültigen Charakter erhielt. Der Marechaussee verblieben danach fast ausschließlich die Aufgaben des Landespolizeikorps. Bis 1940 blieb die Situation unverändert. Am 5. Juli jenes Jahres wurde die Königliche Marechaussee auf Veranlassung der Deutschen in die zivile Polizei eingegliedert. Dies kostete die Königliche Marechaussee nicht nur das Prädikat »Königlich«, sondern auch ihren Militärstatus. Auch wurden die Reichsfeldwacht und die Gemeindefeldwacht aufgelöst und der Marechaussee angegliedert, so daß außerhalb der Städte ein einziges Landespolizeikorps unter dem Namen »Marechaussee« entstand. Außerhalb der Niederlande lebte der Name »Königliche Marechaussee« während der Kriegsjahre aber fort: es gelang etwa 200 Marechaussees aus den südlichen Provinzen nach England zu entfliehen. Dort wurden sie u. a. mit der Überwachung der Sicherheit der Königlichen Familie beauftragt. Nach der Befreiung beschloß die Regierung, ein einziges Polizeikorps auf dem Lande - das heutige Landespolizeikorps - beizubehalten, und die Königliche Marechaussee wurde wieder ein Militärkorps mit militärischen und zivilen Aufgaben. OrganisationDie Marechaussee hat heute einen Personalstand von ca. 110 Offizieren, 1.400 Unteroffizieren und 2.200 Mannschaftsränge. Neben diesem Berufspersonal stehen der Marechaussee auch mehr als 500 Wehrpflichtige, 135 Zivilisten und 170 Heeresangehörige zur Verfügung. Die Königliche Marechaussee, die somit eine Personalstärke von gut 4300 Mitarbeitern besitzt, und bei der sowohl Männer als auch Frauen Dienst tun, wird von einem Generalmajor kommandiert. Dieser untersteht unmittelbar dem Verteidigungsminister. Im allgemeinen ist er ihm Rechenschaft schuldig, für bestimmte Aufgaben jedoch anderen Behörden. Die Ausübung der Grenzschutzaufgabe und die Überwachung der Sicherheit der Königin und der Mitglieder des Königshauses fallen in den Bereich des Justizministers. Für Hilfeleistungen bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist der Innenminister zuständig. Was die Ausübung der militärpolizeilichen Aufgaben für die Streitkräfte betrifft, schuldet der Kommandeur der Königlichen Marechaussee den Befehlshabern der See-, Land- und Luftstreitkräfte Rechenschaft. Der Verteidigungsminister wird in allen sein Ministerium betreffenden wichtigen Marechaussee- Angelegenheiten vom Marechausseerat beraten. Darin sind Entscheidungsträger aus den Bereichen Personal, Recht, Logistik und Finanzen vertreten. Vorsitzender dieses Rats ist der Generalsekretär des Verteidigungsministeriums. Der Kommandeur der Königlichen Marechaussee führt den Einsatzbefehl über 10 Bezirke und über das Ausbildundszentrum des Korps der Königlichen Marechaussee. Eine Reihe von Abteilungen der Königlichen Marechaussee unterstehen nicht seinem direkten Einsatzbefehl, jedoch hat er die Fachaufsicht über die Ausführung der Polizeiaufgaben. Im Inland gilt das für die Marechsseeabteilungen, die dem 1. (NL) Korps zugeteilt sind. Eine Reihe von Abteilungen der Königlichen Marechaussee ist den internationalen Militärpolizeieinheiten bei drei Hauptquartieren der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft (NATO) zugeteilt. Die Befugnis zur Ausübung der dortigen Polizeilichen Aufgaben ergibt sich aus dem NATO-Truppenstatut. Niederländische Marechaussees sind tätig beim Supreme Headquartier der Allied Forces Central Europe (HQ-AFCENT) in Brunssum in den Niederlanden und beim Hauptquartier der Northern Army Group (HQ-NORT-HAG) in Mönchengladbach in der Bundesrepublik Deutschland. Der niederländischen NATO-Abordnung in Brüssel steht eine Marechaussee- Abteilung für Sicherungs- und Kurierdienste zur Verfügung. Auch in anderen Teilen der Welt ist die Königliche Marechaussee vertreten, z. B. auf den Niederländischen Antillen, wo eine Brigade der Königlichen Marechaussee dem Befehlshaber der dortigen Seestreitkräfte untersteht. Außerdem sind Marechaussees etlichen niederländischen Botschaften im Ausland zugeteilt. Der Kommandeur der Königlichen Marechaussee übt die Befehlsgewalt über zehn Bezirke, ein Ausbildungszentrum und drei besondere Organisationseinheiten aus, und zwar den Zentralen Fahndungs- und Informationsdienst der Königlichen Marechaussee, die Zentrale Verkehrsstelle der Königlichen Marechaussee und die Brigade Besondere Sicherungsaufgaben. Für die Verwaltungstätigkeit und die Befehlsführung verfügt er über einen Stab, in dem sechs Abteilungen vertreten sind. Koordinator ist der Stabschef. Neben dem Kabinett umfaßt der Stab: - eine Abteilung Personal, welche für die Bereiche Rechtsstellung, Mitbestimmung, Standorte, Personal und Ausbildung zuständig ist;- - eine Abteilung Operation, worunter Operationen, Grenzschutz, Verkehr und Fernmeldewesen fallen; - eine Abteilung Material und Infrastruktur, die für logistische Angelegenheiten und die Infrastruktur verantwortlich ist; - eine Abteilung Wirtschaftsverwaltung, die wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten bearbeitet sowie alles, was in die Bereiche Organisation und Automatisierung fällt. Schutz des Königshauses Von jeher ist die Sorge für die Sicherheit der Mitglieder des Königshauses u. a. eine Aufgabe Königlichen Marechaussee. Dazu werden Sicherungsdienste bei den Königlichen Palästen, Geleite, Ehrengeleite und Ehrenwachdienste geleistet. Für die Sicherung einiger Paläste werden elektronische Geräte und Kameras verwendet. Die Sicherung der Paläste ist seit 1908 der Marechaussee anvertraut. Auf Wunsch Königin Wilhelminas wurde die Wache beim Palast 't Loo (in Apeldoorn), die bis dahin von Gärtnern - der sogenannten »Holzschuhwache« - gehalten wurde, von der Königlichen Marechaussee übernommen. Die besonderen Bande zwischen dem Königshaus und der Königlichen Marechaussee ergeben sich auch aus der Tatsache, daß am 3. Juli 1956 die damalige Prinzessin Beatrix »Schirmherrin der Königlichen Marechaussee« wurde. Im Dienste des Militärs Die Königliche Marechaussee ist ein Polizeiorgan für alle drei Teilstreitkräfte. Es befinden sich denn auch Brigaden in Orten, wo es Kasernen gibt, auf Militärflugplätzen oder in ihrer Nähe und in Marinehäfen sowie bei Einheiten der niederländischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland. Im eigenen Land versieht die Königliche Marechaussee als Polizeiorgan die polizeilichen Aufgaben Die polizeilichen Aufgaben der Königlichen Marechaussee umfassen Vorbeugungs- und Dienstleistungsaufgaben einerseits und Ermittlungsaufgaben andererseits. Zu den ersteren gehören zum Beispiel: Streifendienst, Verkehrsdienst, Aufrechterhaltung der Ordnung während Übungen, Eskortieren von - Kolonnen, Begleiten von Werttransporten, Verkehrsunterricht für Angehörige der Land- und Luftstreitkräfte und niederländische Schulkinder in der Bundesrepublik Deutschland. Gegebenenfalls wird mit ausländischen zivilen und militärischen Polizeieinheiten zusammengearbeitet. Die Ermittlungsaufgaben der Königlichen Marechaussee erstrecken sich auf Straßen ist sehr umfangreich. Diese militärischen Transporte werden von der Zentralen Verkehrsstelle der Königlichen Marechaussee so gut wie möglich in den normalen zivilen Verkehr integriert. Aus praktischen Erwägungen ist die Verkehrsstelle denn auch in der Zentrale des Allgemeinen Verkehrsdienstes der Landespolizei in Driebergen untergebracht. Sämtliche Militärkolonnen und die meisten Transporte mit Lademaßüberschreitung werden vom Personal der Königlichen Marechaussee begleitet Die Koordinierung ist optimal, seit der Marechaussee 1981 ein modernes nationales Funksprechnetz zur Verfügung gestellt wurde. Die Zentrale Verkehrsstelle hat Anschluß an das nationale Sprechfunknetz des Allgemeinen Verkehrsdienstes der Landespolizei und an das interlokale Polizeisprechfunknetz INRAP.Die Zentrale Verkehrsstelle führt bei wichtigen militärischen Bewegungen Straßen- und Marschwegerkundung durch und nimmt für die Militärbehörden die Engpässe auf niederländischen, belgischen und deutschen Autobahnen auf. Bei umfangreichen Militärtransporten hat die Zentrale Verkehrsstelle die Möglichkeit, Hubschrauber einzusetzen Brigade Besondere Sicherungsaufgaben Seit dem 1. August 1976 verfügt die Königliche Marechaussee über eine Brigade Besondere Sicherungsaufgaben (BSB). Diese Brigade kann vom Kommandeur der Königlichen Marechaussee eingesetzt werden, wenn im Rahmen der Gesamtaufgaben ein schnelles und spezialisiertes Vorgehen erforderlich wird. Dieser Einsatz kann selbständig erfolgen, aber auch in Zusammenarbeit mit anderen Einheiten der Marechaussee, der Streitkräfte und/oder Zivilpolizei.Die Ausrüstung der BSB umfaßt unter anderem schnelle und praktische Range Rover, kugelsichere Westen und Helme, Bombensuchgeräte, Infrarotferngläser und Bildverstärker. Die Grundausbildung der BSB-Angehörigen dauert 5 Monate. Schwerpunkte sind Selbstverteidigung, schießen und körperliches Training. Darüber hinaus wird das Eindringen in Gebäude, die Überwachung von Personen und Gebäuden sowie die Identifizierung selbst gebastelter Sprengkörper trainiert. Nach der Grundausbildung werden die erworbenen Fertigkeiten im Rahmen eines ständigen Trainingsprogramms aufrechterhalten und wenn möglich noch verbessert. Das BSB-Personal wird auf freiwilliger Basis aus den Marechaussees selektiert, die ihre Grundausbildung am Ausbildungszentrum der Königlichen Marechaussee in Apeldoorn absolviert haben. Der Grenzschutz Die Königliche Marechaussee untersteht bei der Ausübung der Grenzschutzaufgabe dem Justizministerium. Dieses Ministerium bestimmt die Richtlinien im Rahmen der Ausländergesetze und legt die Aufgaben Für die Marechaussee fest. Ein wichtiger Bestandteil der Grenzschutzaufgabe ist die Bedienung der vom Justizminister zugewiesenen größeren Grenzübergangsstellen und das Patrouillieren an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. Seit dem 1. Juli 1960 haben die drei Beneluxländer die Personenkontrollen an die Außengrenze verlegt, so daß sie an der niederländischen Südgrenze aufgehoben werden konnten. Eine Reihe kleinerer Grenzübergangsstellen wird vom Personal des Amtes Für Einfuhrzölle und Akzisen bedient. Die von der Königlichen Marechaussee durchgeführte Grenzkontrolle findet auf Straßen, in internationalen Zügen und auf Schiffen statt. Auch in den See- und auf den Flughäfen führt die Königliche Marechaussee die Grenzkontrollen durch.Die Königliche Marechaussee kontrolliert den gesamten ein- und ausreisenden Personenverkehr. Zivile Aufgaben Aufgrund des Polizeigesetzes kann die Königliche Marechaussee angewiesen werden, die zivilen Polizeikorps bei Demonstrationen, Krawallen, Geiselnahmen, terroristischen Aktionen usw. zu unterstützen. Züge der mobilen Einsatzkommandos und Unterstützungseinheiten der Bezirke üben regelmäßig diese Form der Einsatzunterstützung. Dabei liegt das Schwergewicht sowohl kollektiv als auch individuell auf einer weitgehenden Kontrolle über die Gewalt, weil darin die Macht und die Glaubwürdigkeit der mobilen Einsatzkommandos bestehen. Schon seit Jahren wird die Gemeindepolizei in Den Haag und in Amsterdam mit Marechaussees verstärkt, um den strukturellen Personalmangel auszugleichen. In Den Haag handelt es sich um etwa 80 Mann, in Amsterdam um etwa 100 Mann. Dieses Marechausseepersonal leistet hier den normalen Polizeidienst in Uniform.Die Königliche Marechaussee ist mit dem Schutz und der Sicherung von Geldtransporten der »Nederlandsche Bank« betraut. Darüber hinaus ist Personal der Königlichen Marechaussee im Gebäude des Hauptsitzes dieser Bank in Amsterdam untergebracht, das in Notfällen (z. B. Überfällen) dem bankeigenen Sicherheitsdienst zu Hilfe kommen kann. Die Königliche Marechaussee verfügt über einen eigenen Zentralen Fahndungs- und Informationsdienst, dessen Aufgaben sowohl informativer als auch ausführender Art ist. Der informative Bereich beinhaltet unter anderem die Bearbeitung und Weitergabe von bei der Fahndung und Ermittlung gewonnenen Daten. Der ausführende Bereich umfaßt u. a. die Unterstützung bei komplexen Ermittlungsverfahren, die von Einheiten der Königlichen Marechaussee durchgeführt werden. Außerdem wurde ein Referat zur Verhütung von Straftaten eingerichtet. Der Zentrale Fahndungs- und Informationsdienst der Königlichen Marechaussee arbeitet unter anderem eng mit dem Zentralen Fahndungs- und Informationsdienst des Justizministeriums zusammen. Die polizeilichen Aufgaben, mit denen die Königliche Marechaussee betraut worden ist, machen eine Fahndungsbefugnis erforderlich. Die Strafprozeßordnung erteilt Offizieren, Unteroffizieren und Marechaussees allgemeine Fahndungsbefugnis in Fällen, die unter den Aufgabenerlaß der Königlichen Marechaussee fallen: die Festnahme von Verdächtigen, Beschlagnahme, Hausdurchsuchung und dergleichen mehr. Besondere Gesetze wie das Ausländergesetz, das Wehrpflichtgesetz und das Feuerwaffengesetz, erteilen der Königlichen Marechaussee daneben spezielle Fahndungsbefugnis. Die Offiziere und eine Reihe von Unteroffizieren der Königlichen Marechaussee (im allgemeinen Brigadekommandeure und Abteilungsführer und deren Stellvertreter) haben die Befugnis, als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft aufzutreten; auch dies ist in der Strafprozeßordnung geregelt. |
| Königliche Marechaussee - 2. Teil -
Ausbildung
Seit 1913 ist die gesamte Ausbildung der Königlichen Marechaussee in Apeldoorn konzentriert. Das Ausbildungszentrum, zur Zeit in der König-Wilhelm-lll-Kaserne untergebracht, untersteht dem Befehl des Kommandeurs der Königlichen Marechaussee. Es ist eines der ältesten Ausbildungszentren, in dem Polizeiunterricht erteilt wird. Das Ausbildungszentrum setzt sich aus drei mehr oder weniger allgemeinen und zwei Spezialschulen zusammen. Die erste Kategorie umfaßt die Schule für die Ausbildung der Berufsmarechaussee (einschließlich der Ausbildung der Zeitsoldaten), die Schule der Königlichen Marechaussee, in der die Laufbahnausbildungen stattfinden) und die Schule für die Ausbildung wehrpflichtiger Marechaussees. Spezialschulen sind die Kriminalpolizeischule und die Verkehrsschule. Die Kriminalpolizeischule hat zwei Aufgaben. In erster Linie werden dort Spezialausbildungsgänge zur Kripo, Drogenkripo und Feuerwaffenkripo vermittelt. Daneben wird auf der Schule Unterricht in Fahndungslehre und praktischem polizeilichen Vorgehen für die anderen Schulen erteilt. Die Verkehrsschule ist mit der Fahrausbildung, dem Unterricht in Verkehrsgesetzgebung und dem Unterricht im Fernmeldewesen betraut Ausbildung zum Marechaussee auf Zeit (Mannschaftsdienstgrade) Der Marechaussee auf Zeit erhält eine viermonatige Schulung im Ausbildungszentrum Apeldoorn. Nach einer allgemeinen militärischen Ausbildung von sechs Wochen folgt ein fachtechnischer Teil von elf Wochen, in dem die Marechaussees auf Zeit (Männer und Frauen) mit Wissens- und Geschicklichkeitsfächern wie Sicherungslehre und Dienstausübung, Brandverhütung und -bekämpfung, Gewaltethik, Gesellschaftslehre, soziales Verhalten und praktisches Schießen im Rahmen der Sicherungsaufgaben der Königlichen Marechaussee vertraut gemacht werden. Nach Abschluß der Ausbildung werden die Marechaussee auf Zeit bei einer Sicherungsbrigade eingesetzt. Ausbildung zum Unteroffizier-Fahndungsbeamten auf Zeit Anfang der neunziger Jahre wurde mit der Ausbildung von Zeitsoldaten zum Fahndungsbeamten im Dienstgrad eines Unteroffiziers begonnen. Die Lehrgangsteilnehmer erwerben während der Ausbildungszeit am Ausbildungszentrum der Königlichen Marechaussee in Apeldoorn nicht nur theoretische Kenntnisse, sondern werden auch im praktischen Polizeieinsatz geschult. Ausbildung zum Berufsunteroffizier Nach einer Dienstzeit von mindestens 3 1/2 Jahren kann der Marechaussee die Unteroffizierslaufbahn einschlagen. Nach einer 11- monatigen Schulung wird der Teilnehmer als Wachtmeister ausgemustert. Nach einer Praxiszeit kann ein weiterer Lehrgang in Dauer von 8 Monaten absolviert werden. Der Teilnehmer ist danach im Range eines Oberfeldwebels. Zuletzt kann noch ein Lehrgang besucht werden, der den Teilnehmer die Beförderung zum Hauptfeldwebel ermöglicht. Seit 1992 ist die Ausbildung in veränderter Form. Dem Unteroffizier steht die Möglichkeit offen, entweder wie bisher bis zum Range eines Hauptfeldwebels zu kommen, oder eine erweiterte Schulung zu machen, die ihm den Enddienstgrad des Hauptmannes erreichen läßt. Die Offiziersausbildung Die Königliche Marechaussee unterscheidet neben der Kategorie der Reserveoffiziere vier Kategorien von Berufsoffizieren:- an den Berufsorfziersschulen (KMA oder KIM) ausgebildete Offiziere; - Offiziere der Sonderlaufbahn; - Offiziere des militärfachlichen Dienstes; - Offiziere des Mittelkaders der Königlichen Marechaussee. Offziere, die ihre Ausbildung an der Königlichen Militärakademie KMA (Berursoffizierschule des Heeres und der Luftwaffe) oder am Königlichen Marineinstitut KIM (Berufsoffizierschule der Marine) absolviert haben, können, nachdem sie drei oder vier Jahre bei einer der Teilstreitkräfte verwendet wurden, für eine Anstellung bei der Königlichen Marechaussee in Betracht kommen. Wenn sie in die Auswahl gelangt sind, besuchen sie in Apeldoorn einen Umschulungslehrgang von sechs Monaten, und danach einen Fahndungslehrgang. Nachdem sie den Einweisungslehrgang zur Stabsarbeit an der niederländischen Führungsakademie des Heeres (HKS) absolviert haben, gibt es die Möglichkeit, den zweijährigen Lehrgang »Juristische Fortbildung für Offiziere der Königlichen Marechaussee« an der Universität von Amsterdam zu besuchen. Offiziere der Sonderlaufbahn werden aus hervorragenden jungen Unteroffizieren rekrutiert, die in ihrer Freizeit den HAVO-Abschluß oder sogar das Abitur nachgeholt haben. Ihre Ausbildung dauert zwei Jahre und besteht aus einem allgemeinen und einem spezialistischen militärischen Ausbildungsteil von jeweils einem Jahr am Ausbildungszentrum für Offiziere der Sonderlaufbahn und am Ausbildungszentrum der Königlichen Marechaussee. Offiziere des militärfächlichen Dienstes kommen aus den Reihen der Hauptfeldwebel. Voraussetzung für die Ernennung zum Offizier ist, daß man wirklich als »ausgezeichnet« beurteilt wird. Zwei Jahre nach der Beförderung zum Hauptfeldwebel erfolgt dann die Ernennung, dazu bedarf es keiner ergänzenden Ausbildung mehr. Offiziere des Mittelkaders der Königlichen Marechaussee gehen aus den Reihen der Berufsunteroffiziere des Mittelkaders hervor. Unteroffiziere des Königlichen Marechaussee besuchen drei Jahre nach ihrer Beförderung zum Hauptfeldwebel einen Weiterbildungslehrgang. Die Ernennung zum Offizier erfolgt drei Jahre nach der Beförderung zum Hauptfeldwebel. Ausbildung der Wehrpflichtigen Die Ausbildung der wehrpflichtigen Mannschaften der Marechaussee in Apeldoorn dauert 4 Monate. Für wehrpflichtige Offiziere und Unteroffiziere sind es 6 Monate. Die Wehrpflichtigen gehören nach Beendigung der Wehrdienstzeit der Reserve an und werden für den Verteidigungsfall auf Dienstposten bei der Königlichen Marechaussee zusammenzusetzenden Mobilmachungsverbänden eingeplant. |
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