Die Polizei des Großherzogtums Luxemburg

von Armand Jaminet, Luxemburg

Geschichtliche Entwicklung

Polizei und Gendarmerie bilden die Polizeikräfte des Großherzogtums. Stellt die Gendarmerie seit jeher ein staatliches Exekutivorgan dar, so ist der Ursprung der Polizei die kommunale, zivile Sicherheitskraft unter der Autorität des Bürgermeisters. Im Jahre 1930 wurde die Polizei verstaatlicht durch die Schaffung des »Corps de la Police«, unter der Leitung einer zentralen Kommandostelle, genannt »Direction de la Police«. Ein weiterer wichtiger Entwicklungsschritt zur verstaatlichten Polizei erfolgte im Jahre 1952, als dem »Corps de la Police« ein militärischer Status zuerkannt wurde. Seit dieser Zeit bilden die Polizei und die Gendarmerie zusammen mit der Armee die »Öffentliche Macht« des Staates und innerhalb dieser »Öffentlichen Macht« die Polizeikräfte des Großherzogtums Luxemburg. 1989 wird die Zuständigkeit der Polizei im Rahmen ihrer präventiven und administrativen Aufgaben auf das gesamte Staatsgebiet erweitert, daneben wird ihr die Ausübung der gerichtlichen Polizei übertragen.

Unterstellungen und Zuständigkeiten

Die Polizei untersteht im Bereich der Organisation, der Verwaltung, der Ausbildung und der Disziplinargewalt dem Minister für Öffentliche Macht, im Bereich der administrativen Aufgaben dem Innenminister und hinsichtlich der gerichtlichen Polizei dem Justizminister. Die Polizeibeamten sind entsprechend ihrem Aufgabengebiet in zwei Kader 'unterteilt. Kommissariate und zentrale Leitstellen einerseits und täglicher Polizeieinsatz, Verwaltungs- und Stabsarbeit andererseits. Die Gemeinden beteiligen sich zu 40 Prozent an den Gehältern der den Kommissariaten zugeteilten Beamten. Außerdem sind sie zur Bereitstellung der Räumlichkeiten für die Kommissariate verpflichtet. Die Zuständigkeiten der Polizei liegen in drei Bereichen:

  1. Gerichtliche Aufgaben Dabei handelt es sich um die Feststellung von Verbrechen, Vergehen und Übertretungen, Beweissicherung, Fahndung nach Tätern und Übergabe an die Justizbehörden sowie Ausführung der Ersuchen von Staatsanwälten und Untersuchungsrichtern.
  2. Administrative Aufgaben Sie sind darauf ausgerichtet, die öffentliche Ordnung zu erhalten oder wiederherzustellen. Die allgemeine Polizei nimmt Aufgaben des Ausländerrechtes, der Verkehrsordnung, Spezialgesetze usw. wahr. Die kommunale Polizei sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung innerhalb der Gemeinden.
  3. Weitere Bereiche Die Polizei leistet fast sämtlichen Ministerien und öffentlichen Verwaltungen Amtshilfe bei der Ausführung von Reglementierungen und Untersuchungen. Im besonderen Maße leistet sie den Justizbehörden Beistand bei Gerichtsverhandlungen und den Vollstreckungen der Gerichtsurteile.

Organisation

Die Polizei wird geführt von einer Landespolizeidirektion unter der Leitung des Direktors der Polizei und einem beigeordneten Direktor. Die Direktorin besteht aus einem Sekretariat, den Abteilungen für Personalverwaltung, Sicherheit und Nachrichten, Planung und Einsätze, Schulwesen und Ausbildung sowie Logistik. Räumlich ist das Großherzogtum in drei Polizeibereiche unterteilt: Norden (Diekirch), Zentrum (Luxemburg) und Süden (Esch/Alzette). Jeder dieser Bezirke, die jeweils einer Bezirksdirektion unterstehen, umfaßt eine unterschiedliche Anzahl von Polizeidienststellen. Im Norden sind es fünf, im Zentrum vier und im Süden zehn, also 19 insgesamt. Diese Polizeidienststellen werden Polizeikommissariate genannt und sind für jeweils eine Gemeinde zuständig. Die Personalstärke ist von der Bevölkerungsdichte, Fläche und der Struktur der Gemeinde abhängig. Die größten Dienststellen sind das Zentralkommissariat von Luxemburg-Stadt sowie die Kommissariate von Esch/Alzette, Differdingen und Düdelingen. Jede Dienststelle ist gegliedert in Dezernate für Eileinsätze, Straßenverkehr, Preis- und Lebensmittelkontrolle, Umweltkriminalität, Fahndung und Kriminalpolizei, Revierpolizei, administrative Polizei und Überwachung des ruhenden Verkehrs. Für den Nachtdienst bestehen verschiedene regionale Eileinsatzzentralen. »Services Regeionaux de Police Secours« genannt.

Spezielle Dienststellen

Die Polizei verfügt über eine Spezialeinheit, bestehend aus dem Mobilen Einsatzkommando, einem Spezial - Einsatzkommando und der Hundestaffel. Diese Einheit ist dem Zentralkommissariat von Luxemburg zugeteilt.

Unter den Technischen Diensten versteht man die Zentralgarage, Waffenmeisterei, Ausgabestelle für Bekleidung und Büromaterial, die Druckerei, Schreinerei, das Fernmeldewesen, die Bußgeldbescheidabteilung und die kriminalpolizeiliche Vorbeugungs- und Beratungsstelle. Gemeinsame Einrichtungen der Gendarmerie und Polizei sind eine Polizei- und Gendarmerieschule, eine Informations- und Datenverarbeitungsabteilung, das nationale Fernmeldewesen, ein Nationalbüro Interpol, ein Büro für TREVI- Angelegenheit, eine EDV-Stelle und die Unterhaltung von polizeirelevanten Datenbanken.

Ausrüstung

Etwa 160 Kraftfahrzeuge verschiedener Marken und Typen werden benützt. Die Mann/Frau- Bewaffnung ist ein Revolver (Smith & Wesson .357 Magnum) und eine Maschinenpistole (Heckler & Koch 9 mm). Als Gewehr wird auf den Dienststellen das Modell Riot Gun Winchester 12 mm bereitgehalten.

Im Bereich Fernmeldewesen werden mehrere Netze unterhalten: ein gemeinsames Funknetz für Polizei und Gendarmerie, ein digital verschlüsseltes Funknetz für die Spezialeinheit und ein Datenübertragungsnetz. Weiterhin werden eingesetzt ein rechnergesteuertes Fernschreibnetz, ein Datenfunknetz, ein Funkmeldesystem und ein digitales Kommunikationsnetz. Weitere Komponenten sind das Interpol- Fernmeldenetz und ein Öffentliches Alarmübertragungsnetz.

Die Polizei hat Zugang im staatlichen Rechenzentrum zu den Datenbanken des Fahrzeugbestandes, den Waffen, den Einwohnermeldedaten, Firmen und Holdings sowie den Führerscheindaten.

Ein polizeieigenes Informationssysstem heißt INGEPOL.

Großherzogtum Luxemburg

Die kleine Monarchie umfaßt rund 2600 qkm und liegt zwischen der Bundesrepublik, Frankreich und Belgien eingebettet im Herzen Europas. Geologisch bildet das Land einen Teil der Ardennen und geht im Süden in das Lothringer Erzgebiet über. 370.000 Einwohner wohnen in den Stadt- und Landgemeinden, wobei die Hauptstadt Luxemburg mit 80.000 Menschen die größte Stadt vor Esch-sur-Alzette mit 25.000 Einwohnern ist. Ein knappes Drittel der Bewohner sind Ausländer, wobei die Portugiesen und Italiener die stärksten Gruppen stellen. Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Luxemburg (neben Brüssel), bekannt ist auch der Rundfunk- und Fernsehsender Radio Tele Luxemburg, kurz RTL genannt.

Seit Februar 1984 sind drei Sprachen als Amtssprachen benannt: Französisch, Deutsch und Letzebuergisch (mosel-fränkischer Dialekt). Die Gesetzessprache ist Französisch, Nationalsprache Deutsch. Die Mehrheit der Bevölkerung (95%) ist römisch katholischer Konfession.

Seit 1964 ist Großherzog Jean Staatsoberhaupt in der parlamentarisch-demokratischen (konstitutionellen) Monarchie. Das Einkammerparlament wird für fünf Jahre gewählt, der Staatsrat teils vom Großherzog, teils vom Parlament, teils von den Mitgliedern selbst ernannt. Es besteht Wahlpflicht für Bürger über 18 Jahre, eine Wehrpflicht existiert nicht.

1354 ging das Herzogtum aus einer Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches hervor. 1443 gehörte es zu Burgund, 1447 zu den habsburgerischen Niederlanden. 1815 wurde es Großherzogtum und war ein Teil des Deutschen Bundes. 1839 trat man die wallonischen Gebiete an Belgien ab, seit 1867 ist es neutral bzw. Teil der Wirtschaftsunion BENELUX.

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