| Die Polizei des Großherzogtums Luxemburg von Armand Jaminet, Luxemburg |
Geschichtliche EntwicklungPolizei und Gendarmerie bilden die Polizeikräfte des
Großherzogtums. Stellt die Gendarmerie seit jeher ein staatliches Exekutivorgan dar, so
ist der Ursprung der Polizei die kommunale, zivile Sicherheitskraft unter der Autorität
des Bürgermeisters. Im Jahre 1930 wurde die Polizei verstaatlicht durch die Schaffung des
»Corps de la Police«, unter der Leitung einer zentralen Kommandostelle, genannt
»Direction de la Police«. Ein weiterer wichtiger Entwicklungsschritt zur verstaatlichten
Polizei erfolgte im Jahre 1952, als dem »Corps de la Police« ein militärischer Status
zuerkannt wurde. Seit dieser Zeit bilden die Polizei und die Gendarmerie zusammen mit der
Armee die »Öffentliche Macht« des Staates und innerhalb dieser »Öffentlichen Macht«
die Polizeikräfte des Großherzogtums Luxemburg. 1989 wird die Zuständigkeit der Polizei
im Rahmen ihrer präventiven und administrativen Aufgaben auf das gesamte Staatsgebiet
erweitert, daneben wird ihr die Ausübung der gerichtlichen Polizei übertragen.
Unterstellungen und Zuständigkeiten
Die Polizei untersteht im Bereich der Organisation,
der Verwaltung, der Ausbildung und der Disziplinargewalt dem Minister für Öffentliche
Macht, im Bereich der administrativen Aufgaben dem Innenminister und hinsichtlich der
gerichtlichen Polizei dem Justizminister. Die Polizeibeamten sind entsprechend ihrem
Aufgabengebiet in zwei Kader 'unterteilt. Kommissariate und zentrale Leitstellen
einerseits und täglicher Polizeieinsatz, Verwaltungs- und Stabsarbeit andererseits. Die
Gemeinden beteiligen sich zu 40 Prozent an den Gehältern der den Kommissariaten
zugeteilten Beamten. Außerdem sind sie zur Bereitstellung der Räumlichkeiten für die
Kommissariate verpflichtet. Die Zuständigkeiten der Polizei liegen in drei Bereichen:
Unter den Technischen Diensten versteht man die Zentralgarage, Waffenmeisterei, Ausgabestelle für Bekleidung und Büromaterial, die Druckerei, Schreinerei, das Fernmeldewesen, die Bußgeldbescheidabteilung und die kriminalpolizeiliche Vorbeugungs- und Beratungsstelle. Gemeinsame Einrichtungen der Gendarmerie und Polizei sind eine Polizei- und Gendarmerieschule, eine Informations- und Datenverarbeitungsabteilung, das nationale Fernmeldewesen, ein Nationalbüro Interpol, ein Büro für TREVI- Angelegenheit, eine EDV-Stelle und die Unterhaltung von polizeirelevanten Datenbanken. Ausrüstung Etwa 160 Kraftfahrzeuge verschiedener Marken und Typen werden benützt. Die Mann/Frau- Bewaffnung ist ein Revolver (Smith & Wesson .357 Magnum) und eine Maschinenpistole (Heckler & Koch 9 mm). Als Gewehr wird auf den Dienststellen das Modell Riot Gun Winchester 12 mm bereitgehalten.Im Bereich Fernmeldewesen werden mehrere Netze unterhalten: ein gemeinsames Funknetz für Polizei und Gendarmerie, ein digital verschlüsseltes Funknetz für die Spezialeinheit und ein Datenübertragungsnetz. Weiterhin werden eingesetzt ein rechnergesteuertes Fernschreibnetz, ein Datenfunknetz, ein Funkmeldesystem und ein digitales Kommunikationsnetz. Weitere Komponenten sind das Interpol- Fernmeldenetz und ein Öffentliches Alarmübertragungsnetz. Die Polizei hat Zugang im staatlichen Rechenzentrum zu den Datenbanken des Fahrzeugbestandes, den Waffen, den Einwohnermeldedaten, Firmen und Holdings sowie den Führerscheindaten. Ein polizeieigenes Informationssysstem heißt INGEPOL. Großherzogtum Luxemburg Die kleine Monarchie umfaßt rund 2600 qkm und liegt zwischen der Bundesrepublik, Frankreich und Belgien eingebettet im Herzen Europas. Geologisch bildet das Land einen Teil der Ardennen und geht im Süden in das Lothringer Erzgebiet über. 370.000 Einwohner wohnen in den Stadt- und Landgemeinden, wobei die Hauptstadt Luxemburg mit 80.000 Menschen die größte Stadt vor Esch-sur-Alzette mit 25.000 Einwohnern ist. Ein knappes Drittel der Bewohner sind Ausländer, wobei die Portugiesen und Italiener die stärksten Gruppen stellen. Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Luxemburg (neben Brüssel), bekannt ist auch der Rundfunk- und Fernsehsender Radio Tele Luxemburg, kurz RTL genannt.Seit Februar 1984 sind drei Sprachen als Amtssprachen benannt: Französisch, Deutsch und Letzebuergisch (mosel-fränkischer Dialekt). Die Gesetzessprache ist Französisch, Nationalsprache Deutsch. Die Mehrheit der Bevölkerung (95%) ist römisch katholischer Konfession. Seit 1964 ist Großherzog Jean Staatsoberhaupt in der parlamentarisch-demokratischen (konstitutionellen) Monarchie. Das Einkammerparlament wird für fünf Jahre gewählt, der Staatsrat teils vom Großherzog, teils vom Parlament, teils von den Mitgliedern selbst ernannt. Es besteht Wahlpflicht für Bürger über 18 Jahre, eine Wehrpflicht existiert nicht. 1354 ging das Herzogtum aus einer Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches hervor. 1443 gehörte es zu Burgund, 1447 zu den habsburgerischen Niederlanden. 1815 wurde es Großherzogtum und war ein Teil des Deutschen Bundes. 1839 trat man die wallonischen Gebiete an Belgien ab, seit 1867 ist es neutral bzw. Teil der Wirtschaftsunion BENELUX. |