Bauernpatrouillen, Zivilverteidungskomitees und Polizei
Mitarbeit zum Kampf gegen den Terrorismus

Von Javier Gamero Kinosita, Hptm. Peru.

Die Bauernpatrouillen (rondas Campesinas) spielen heute in der Gesellschaft Perus eine wichtige Rolle. Über ihren Ursprung gibt es verschiedene Theorien. Eine These sagt, daß im letzten Jahrhundert eine organisierte Privatpolizei (guardias Campesinas) durch Lehnsherren geschaffen wurde. Deren Aufgabe war die Sicherung des Grundeigentums vor anderen Lehnsherren und Viehdieben. Die Bauern erhielten für diese Aufgabe keinen Lohn, aber die Treue des Lehnsherren. Im Norden Perus erfolgte eine Bezahlung wenn die guardias campesinas die Ohren der Viehräuber mitbrachten. Mit der Beseitigung des Lehenssystems im Jahre 1968 mit dem Agrarreformgesetz, wurde das bestehende Eigentumssystem aufgehoben, aber die guardias campesinas wurden nicht beseitigt. Es wurde eine neue Aufgabendefinition vorgenommen, die den Schutz des eigenen Eigentums umfaßte. Im Norden Perus behielten die guardias ihre ursprüngliche selbständige Organisation, die einen Widerstand gegen das Eindringen von Terroristen bildet. Diese traditionellen Bauernpatrouillen wurden also am Anfang zum Schutz vor Eigentumsdelikten gegründet und dienen heute der Verteidigung gegen das Eindringen und die gewaltsame Herrschaft des Leuchtenden Pfades. 1984 hat die Armee in Ayacucho und anderen Ausnahmegebieten die zivile Bevölkerung in einem Verteidigungssystem zum Kampf gegen den Leuchtenden Pfad organisiert um dessen Unterstützung auf dem Land zu unterbrechen. Die Regierung von Präsident Garcia bemerkte die Eigendynamik der Gemeinden auf dem Land, sich selbständig zu organisieren und wollte diese Gemeinden als ein Mittel zum Kampf gegen den Terrorismus integrieren. Bereits Ende 1985 war die Zivilverteidigung in Ayacucho größtenteils aufgebaut, was zu verminderten Aktivitäten des Leuchtenden Pfades führte. Diese Entwicklung seit 1984 führte zu einer Legalisierung der Bauempatrouillen im Gesetz 24571 von 6. November 1986, nach einer Serie von Parlamentsdebatten. In diesem Gesetz werden die friedlichen demokratischen und autonomen Bauernpatrouillen gesetzlich anerkannt. Deren Mitglieder müssen von der zuständigen politischen Behörde akkreditiert werden. Diese Organisationen bezwecken einen Dienst an der Öffentlichkeit und einen Beitrag zur Entwicklung und zum sozialen Frieden, ohne politische Absicht. Weitere Ziele sind die Verteidigung der eigenen Ländereien, des Viehs und anderer Güter. Sie sollten der polizeilichen Behörde bei der Verfolgung von Delikten behilflich sein.

Das Gesetz wurde kritisiert, weil es zu allgemein und zu vage gehalten sei. Die Tragweite wurde nicht genau definiert, die Zuständigkeiten im Rahmen der Selbstverteidigung und das Verhältnis, die Koordination und die Hierarchie zwischen zivilen, militärischen und polizeilichen Behörden wurde nicht klar geregelt. Im März 1988 wurde das Reglement über Organisation und Funktion der friedlichen, demokratischen und autonomen bäuerlichen Patrouillen von den Behörden gutgeheißen, dies aber mit normativen Übertreibungen bezogen auf die Zuständigkeit. Beispielsweise konnten sie Personen kontrollieren und verhaften, wozu nur die Polizei und Gerichte laut Verfassung befugt sind. Die Annäherung' des Staates zu diesen Organisationen erfolgte nicht mit genügenden Finanzen für eine erfolgreiche Strategie. 1989 entschloß sich die Regierung zur Bewaffnung einiger dieser Organisationen im Departement Ayacucho. Diese Situation führte im Rahmen einer neuen antisubversiven Strategie zum Erlaß der Gesetzesverordnung 740 vom 8. November 1991. In dieser Verordnung wurde der ausschließliche Waffengebrauch zur Selbstverteidigung der Gemeinde gegen eindringende Terroristen und Drogenkriminelle und die Kooperation mit der Armee und der Polizei zur Befriedung festgelegt. Die Art der Waffen, ihr Besitz, ihr Gebrauch und die Munitionsverteilung erfolgte unter Aufsicht der Sicherheitskräfte.

Gleichzeitig mit der Gesetzesverordnung 740 vom 8. November 1991 wurde die Gesetzesverordnung 741 zur Schaffung der Zivilverteidigungskomitees (rondas urbanas) erlassen. Diese Zivilverteidigungskomitees verfolgen die gleichen Ziele in städtischen Gebieten, wie die Bauernpatrouillen auf dem Lande, unter militärischer und polizeilicher Führung. Die jungen militärdienstpflichtigen Männer können ihren obligatorischen einjährigen Dienst durch einen gleich langen Dienst zum Zivilverteidigungskomitee ihrer Gemeinde ersetzen. Heutzutage werden die Bauernpatrouillen und die städtischen Zivilverteidigungskomitees als Volksorganisationen mit neuen Zuständigkeiten anerkannt. Diese genießen Autonomie in der Wahl ihrer Mitglieder unter der Zusammenarbeit mit den zivilen und polizeilichen Behörden. Es bestehen vier Zuständigkeiten:

A) Systematische Verteidigung der Bürgerrechte und der öffentlichen und privaten Güter mit legalen Mitteln.

B) Zusammenarbeit mit den Behörden in der Verbrechensverhütung und -bekämpfung, sowie beim Katastrophenschutz.

C) Klagen bei behördlichen Mißbräuchen und Ungerechtigkeiten vor den zuständigen Organen.

D) Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Region. Insgesamt wurden 4732 rondas mit 371272 Mitgliedern gezählt. Die wichtigsten Rollen spielen sie in den ländlichen Gebieten der Andenregionen.

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