| Bauernpatrouillen, Zivilverteidungskomitees und Polizei Mitarbeit zum Kampf gegen den Terrorismus Von Javier Gamero Kinosita, Hptm. Peru. |
| Die Bauernpatrouillen (rondas Campesinas) spielen heute in der
Gesellschaft Perus eine wichtige Rolle. Über ihren Ursprung gibt es verschiedene
Theorien. Eine These sagt, daß im letzten Jahrhundert eine organisierte Privatpolizei
(guardias Campesinas) durch Lehnsherren geschaffen wurde. Deren Aufgabe war die Sicherung
des Grundeigentums vor anderen Lehnsherren und Viehdieben. Die Bauern erhielten für diese
Aufgabe keinen Lohn, aber die Treue des Lehnsherren. Im Norden Perus erfolgte eine
Bezahlung wenn die guardias campesinas die Ohren der Viehräuber mitbrachten. Mit der
Beseitigung des Lehenssystems im Jahre 1968 mit dem Agrarreformgesetz, wurde das
bestehende Eigentumssystem aufgehoben, aber die guardias campesinas wurden nicht
beseitigt. Es wurde eine neue Aufgabendefinition vorgenommen, die den Schutz des eigenen
Eigentums umfaßte. Im Norden Perus behielten die guardias ihre ursprüngliche
selbständige Organisation, die einen Widerstand gegen das Eindringen von Terroristen
bildet. Diese traditionellen Bauernpatrouillen wurden also am Anfang zum Schutz vor
Eigentumsdelikten gegründet und dienen heute der Verteidigung gegen das Eindringen und
die gewaltsame Herrschaft des Leuchtenden Pfades. 1984 hat die Armee in Ayacucho und
anderen Ausnahmegebieten die zivile Bevölkerung in einem Verteidigungssystem zum Kampf
gegen den Leuchtenden Pfad organisiert um dessen Unterstützung auf dem Land zu
unterbrechen. Die Regierung von Präsident Garcia bemerkte die Eigendynamik der Gemeinden
auf dem Land, sich selbständig zu organisieren und wollte diese Gemeinden als ein Mittel
zum Kampf gegen den Terrorismus integrieren. Bereits Ende 1985 war die Zivilverteidigung
in Ayacucho größtenteils aufgebaut, was zu verminderten Aktivitäten des Leuchtenden
Pfades führte. Diese Entwicklung seit 1984 führte zu einer Legalisierung der
Bauempatrouillen im Gesetz 24571 von 6. November 1986, nach einer Serie von
Parlamentsdebatten. In diesem Gesetz werden die friedlichen demokratischen und autonomen
Bauernpatrouillen gesetzlich anerkannt. Deren Mitglieder müssen von der zuständigen
politischen Behörde akkreditiert werden. Diese Organisationen bezwecken einen Dienst an
der Öffentlichkeit und einen Beitrag zur Entwicklung und zum sozialen Frieden, ohne
politische Absicht. Weitere Ziele sind die Verteidigung der eigenen Ländereien, des Viehs
und anderer Güter. Sie sollten der polizeilichen Behörde bei der Verfolgung von Delikten
behilflich sein.
Das Gesetz wurde kritisiert, weil es zu allgemein und zu vage gehalten sei. Die Tragweite wurde nicht genau definiert, die Zuständigkeiten im Rahmen der Selbstverteidigung und das Verhältnis, die Koordination und die Hierarchie zwischen zivilen, militärischen und polizeilichen Behörden wurde nicht klar geregelt. Im März 1988 wurde das Reglement über Organisation und Funktion der friedlichen, demokratischen und autonomen bäuerlichen Patrouillen von den Behörden gutgeheißen, dies aber mit normativen Übertreibungen bezogen auf die Zuständigkeit. Beispielsweise konnten sie Personen kontrollieren und verhaften, wozu nur die Polizei und Gerichte laut Verfassung befugt sind. Die Annäherung' des Staates zu diesen Organisationen erfolgte nicht mit genügenden Finanzen für eine erfolgreiche Strategie. 1989 entschloß sich die Regierung zur Bewaffnung einiger dieser Organisationen im Departement Ayacucho. Diese Situation führte im Rahmen einer neuen antisubversiven Strategie zum Erlaß der Gesetzesverordnung 740 vom 8. November 1991. In dieser Verordnung wurde der ausschließliche Waffengebrauch zur Selbstverteidigung der Gemeinde gegen eindringende Terroristen und Drogenkriminelle und die Kooperation mit der Armee und der Polizei zur Befriedung festgelegt. Die Art der Waffen, ihr Besitz, ihr Gebrauch und die Munitionsverteilung erfolgte unter Aufsicht der Sicherheitskräfte. Gleichzeitig mit der Gesetzesverordnung 740 vom 8. November 1991 wurde die Gesetzesverordnung 741 zur Schaffung der Zivilverteidigungskomitees (rondas urbanas) erlassen. Diese Zivilverteidigungskomitees verfolgen die gleichen Ziele in städtischen Gebieten, wie die Bauernpatrouillen auf dem Lande, unter militärischer und polizeilicher Führung. Die jungen militärdienstpflichtigen Männer können ihren obligatorischen einjährigen Dienst durch einen gleich langen Dienst zum Zivilverteidigungskomitee ihrer Gemeinde ersetzen. Heutzutage werden die Bauernpatrouillen und die städtischen Zivilverteidigungskomitees als Volksorganisationen mit neuen Zuständigkeiten anerkannt. Diese genießen Autonomie in der Wahl ihrer Mitglieder unter der Zusammenarbeit mit den zivilen und polizeilichen Behörden. Es bestehen vier Zuständigkeiten:
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