Gemeinsame Sorge um die Sicherheit |
Gemeinsam und nicht einsam will und wird
sich die Exekutive, speziell Gendarmerie und Polizei, um die Sicherheit der
österreichischen, im besonderen der steirischen Bevölkerung bemühen. Gemeinsame Sorge
bedeutet aber auch den Schulterschluß mit der Bevölkerung und ihren Institutionen (z. B.
International Police Association und Kuratorium Sicheres Osterreich), denen die Sicherheit
in unserem Lande ein besonderes Anliegen ist. Für eine effiziente Arbeit ist die
Exekutive in mehrfacher Hinsicht auf gute und harmonische Beziehungen zur Bevölkerung
angewiesen:
Die Exekutive kann sicher nicht immer von allen Gruppen der Bevölkerung ungeteilte Zustimmung finden. Sie muß Straftäter verfolgen und festnehmen, Verkehrssünder feststellen und gebührenpflichtig verwarnen oder Demonstrationsteilnehmern Auflagen erteilen. Wenn sie Rechtsgüter von bestimmten Bürgerlnnen schützen will, muß sie oft in Rechte anderer Bürgerlnnen eingreifen. Welche Befugnisse und Mittel die Exekutive dabei hat, ist u. a. im Sicherheitspolizeigesetz für die Gefahrenabwehr und in der Strafprozeßordnung für den gerichtlichen Deliktsbereich geregelt. In Erkenntnis des vorher Ausgeführten ist il schließlich festzuhalten, daß die Integration der Exekutive in die Bevölkerung mit dem dazu erforderlichen Vertrauen die wesentlichste Grundlage dafür ist, daß die öffentliche Sicherheit in unserem Lande erarbeitet und aufrecht erhalten werden kann. Ohne eine funktionierende, auf demokratische Basis arbeitende Exekutive mit qualitativ hochstehender Aufgabenerfüllung, wird es auch die anderen positiven Erscheinungen unserer Gesellschaft, wie z. B. Wirtschaft, Unterricht oder Gesundheitsvorsorge auch gar nicht geben nur schwer oder ungenügend, wie die Beispiele südlich unserer Grenzen nur zu deutlich zeigen. Daher sei es unser aller Wille: Die "Gemeinsame Sorge um die Sicherheit". Aus Alpen-Adria, Ausgabe 2/3 98, bearbeitet von Josef Steiner, IEC Delegierter. |
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