Die Polizei in der EU von Richard BENDA |
| Schengen, Europol, Interpol,
Sirenebüro, SIS, freier Personenverkehr, polizeiliche Verfolgung über Grenzen -
Schlagwörter, die den meisten Exekutivangehörigen zur Zeit noch ein Buch mit sieben
Siegeln sind. In Zukunft hat sich aber unser Berufsstand mit diesen Begriffen zu befassen,
ob er will oder nicht. Die ersten Auswirkungen sind ja bereits spürbar, und sei es nur
weil Personal für diese Dienststellen abgezogen wird. Spätestens mit dem Inkrafttreten
des Schengener Abkommens (1997) sind auch praktische Konsequenzen vorhanden. Um das Manko
an Informationen über diesen Fragenkomplex zu vermindern, wurde in Wien eine
Informationsveranstaltung abgehalten. Über Einladung des KL Wien wurden in einer
nachahmenswerten Veranstaltung in- und ausländische Fachleute um Rede und Antwort
gebeten. Das Schengener Abkommen ist wohl das wichtigste Vertragswerk zur Einigung Europas im Sektor Kriminalitätsbekämpfung. Die Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Spanien, Portugal und seit 28.April 1995 auch Österreich wurden ein Raum ohne Binnengrenzen. Dies bedeutet, daß alle Angehörigen dieser Nationalitäten ohne Grenzkontrolle die Binnengrenzen überschreiten dürfen. Natürlich ein Vorteil auch für Kriminelle, deshalb wird im Gegenzug die grenzüberschreitende Bekämpfung der internationalen Kriminalität wesentlich verbessert. Mehr oder weniger lang und weit dürfen Sicherheitskräfte im Dienst ein anderes Land betreten. Rein theoretisch dürften österreichische Polizisten einen Verbrecher bis Hamburg oder noch weiter verfolgen. Sicher noch theoretisch, denn zur Zeit bilden die Landesgrenzen innerhalb Österreichs noch das weitaus größere Hindernis als die Grenzen zu den Nachbarländern. Schengen ist sozusagen auch dafür verantwortlich, daß in Österreich eine Grenztruppe aufgestellt werden muß. Wenn nämlich innerhalb des Schengener Gebietes keine Personskontrollen mehr üblich sind, dann muß man zwangsläufig die Außengrenzen dichtmachen. Unmittelbar mit dem Schengener Abkommen ist das SIS- Fahndungssystem verbunden. Das SIS (Schengener Informationssystem) wird ab Mitte 1997 zum täglichen Werkzeug der Exekutive werden. Grundsätzlich ist SIS das europaweite Gegenstück zum österreichischen EKIS. Das System beinhaltet sowohl Personenfahndungen (Festnahme, Zurückweisung, Vermißte etc.), als auch Sachfahndungen (KFZ, Schußwaffen, Dokumente, Geld etc.). Für die österreichischen Exekutivbeamten bedeutet das, daß ab ca. Juli 1997 auch internationale Fahndungen über das EKIS abgefragt werden können. Im Gegenzug wird es bei Ausschreibungen eine neue Rubrik "SIS-Fahndung" geben. Noch nicht entschieden ist, ob Fahndungsanfragen automatisch über "PF, PI" auch SIS-Daten enthalten, oder ob eine eigene Abfragemöglichkeit geschaffen wird. Zur Unterstützung des SIS als technisches Fahndungsinstrumentarium bedarf es vor allem bei ,,positiven Abfragen" einer Dienststelle, die unterstützende Funktion, die internationalen Kontakt hat. Zu diesem Zweck wurde SIRENE (Supplementary Information Request at the National Entry) geschaffen. In Österreich wird es im Bereich der Gruppe II/D angesiedelt. SIRENE-Österreich hat im wesentlichen Unterstützungs- und Kontrollfunktion. Es ist als Hilfsorgan der Behörde anzusehen, die eine Fahndungsmaßnahme verfügt und eine Ausschreibung im SIS verlangt hat. Die Rechtmäßigkeit einer Fahndung zu prüfen obliegt dem SIRENE-Büro nicht. Vorgesehen ist ein 24 Stunden Journaldienst und eine 36 Personen umfassende Truppe. 24 dieser Beamten werden aus dem kriminalpolizeilichen Bereich kommen. Da laut Stellenplan 1995 nur 11 Kriminalbeamte vorgesehen sind, ist 1996 mit weiteren Zuteilungen aus dem Bereich Kripo und Gendarmerie zu rechnen. Europol Interpol Den Unterschied zwischen diesen beiden polizeilichen Organisationen kann heute wohl nur eine handverlesene Gruppe erklären. Auch wir können Ihnen nur Streiflichter bieten, denn die "Erklärung über polizeiliche Zusammenarbeit" zum Maastrichter Vertrag sind zu umfangreich. Auf Grund dieser ,,Erklärungen" wurde jedenfalls EUROPOL gegründet. Grundsätzlich sind EUROPOL folgende Aufgaben zugewiesen worden:
Aus dieser Aufstellung ist klar zu entnehmen, daß EUROPOL keine Ermittlungskompetenz hat. Ob EUROPOL im nächsten Jahrhundert ein europäisches FBI wird, ist eine politische Entscheidung. Noch sind die Meinungen der einzelnen Staaten zu konträr. Die Befürchtung einen Teil der nationalen Souveränität aufzugeben, hält manche Länder von diesem Vorhaben ab. Da mit "Task forces" in nächster Zeit nicht zu rechnen ist, wird von EUROPOL zur Zeit wenigstens versucht europaweit eine gleiche moderne Bekämpfungsstrategie und eine vereinheitlichte, kompatible Technik bei Computern, Fernmelde- und sonstiger Technik voranzutreiben. Da auch unterschiedliche Gesetze die grenzüberschreitende Verfolgung von Verbrechern schwer machen, wird auch hier versucht gleichlautende nationale Strafgesetze zu forcieren. Man sieht, die Aufgaben von Europol sind weitgehendst anders als jene von Interpol. Keinesfalls wird Europol Interpol ablösen oder unnötig machen. Schutz der EU-AußengrenzeVorweggenommen: eine "Festung Europa" wird es nicht geben. Um aber im Inneren des EU-Blocks eine weitgehendste Freizügigkeit zu gewährleisten, muß die Kontrolle an der Außengrenze verstärkt werden. Österreich ist verpflichtet seinen Teil der EU-Außengrenze, immerhin 1.460 Kilometer und alle international angeflogenen Flughäfen entsprechend zu schützen. Vorrangig ist die Sicherung der Ostgrenze, denn jene 143 km in Richtung Westen (Schweiz und Liechtenstein) scheinen weniger für illegale Grenzübertritte gefährdet. Jedenfalls wird sukzessive bis zum Jahr 1999 ein Grenzdienst im Rahmen der Gendarmerie aufgebaut, der außer den üblichen sicherheitspolizeilichen Aufgaben vor allem die Überwachung des Ein- bzw. Austrittes in und aus dem Bundesgebiet, das Paß- und fremdenpolizeiliche Wesen als Aufgabe zugewiesen erhielt. Im Endstadium werden jedenfalls2.430 Mann Grenzgendarmerie unser Territorium überwachen. Die Hoffnung mancher Planer im Innenministerium, daß dadurch die Gesamtkriminalität in Österreich um 1/3 zurückgeht, erscheint den Praktikern als Wunschdenken. Reaktion der BehördeDie Anforderungen, die ein vereintes Europa auf die Sicherheitsbehörden, und hier vor allem auf den Kriminaldienst, stellt, können nicht einfach negiert werden. Wesentliche Änderungen in der Aufgabenstellung, vermehrte länderüberschreitende Ermittlungen, neue Möglichkeiten der Fahndung und Nacheile bedürfen einer Reaktion von Seite der Dienstbehörde. Vorrangig ist die Aus- und Fortbildung der Exekutivbeamten zu intensivieren. So erscheint es unter anderem notwendig, den Beamten die Grundsätze der Arbeitsweisen, die Logistik, die Befugnisse der Polizei und die Gesetzeslagen in den EU-Nachbarstaaten, näher zu bringen. Da anzunehmen ist, daß vermehrt direkt mit ausländischen Nachbarstaaten Kontakt aufgenommen werden muß, sollte auch das Studium von Fremdsprachen forciert werden. Erste Reaktion wird eine Bildungsoffensive für den Kriminaldienst sein. In weiterer Folge ist an die Gründung eines eigenen Ausbildungszentrums gedacht, daß die Voraussetzungen für eine permanente und professionelle Fortbildung ermöglicht. Eine grundsätzliche Reform der Ausbildung von Kriminalbeamten erscheint unausweichlich und ist ja auch bereits in fortgeschrittener Planung. Grundsätzlich kann man feststellen, daß Österreichs Exekutive für den Schritt in das vereinte Europa gerüstet ist. Ausbildung, Technik und Können der heimischen Beamten entspricht auf jeden Fall europäischem Standard, lediglich der Personalstand ist noch weit vom Plansoll entfernt. Wenn durch Information auch das Wissen um Sehengen & Co erweitert wird, können wir den scheinbaren Gefahren eines vereinten Europas in Ruhe entgegensehen. |
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